Sind Sie des Drogenhandels verdächtigt, stehen Sie vor einer Situation, die schnelles und besonnenes Handeln erfordert. Die dringende Notwendigkeit, sich über seine Rechte und den nächsten Schritten im Klaren zu sein, ist von immenser Bedeutung. Der Verdacht allein kann schwerwiegende Konsequenzen für Ihr persönliches und berufliches Leben haben, unabhängig davon, ob die Anschuldigungen berechtigt sind oder nicht.
Wir bei Kanzlei Bonorden Knecht verstehen die Komplexität der rechtlichen Herausforderungen, die mit dem Verdacht des Drogenhandels verbunden sind. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen eine umfassende juristische Beratung zu bieten und Ihre Rechte im gesamten Prozess zu wahren. Mithilfe unseres Fachwissens im Betäubungsmittelstrafrecht unterstützen wir Sie dabei, eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln und führen Sie durch den Prozessablauf.
Termin Vereinbaren– Das Wichtigste im Überblick
- Wir bieten umfassende juristische Beratung bei Verdacht auf Drogenhandel.
- Die Wahrung Ihrer Rechte steht im Mittelpunkt unserer Verteidigungsstrategien.
- Unser Fachwissen im Betäubungsmittelstrafrecht sichert Ihnen professionelle Unterstützung.
Drogenhandel und rechtliche Grundlagen
Drogenhandel, oder das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, ist nach dem deutschen Strafrecht strafbar. Gemäß § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wird nicht nur der Handel selbst, sondern auch Besitz, Erwerb und Herstellung von Betäubungsmitteln ohne die erforderliche Erlaubnis unter Strafe gestellt. Die Strafbarkeit umfasst somit ein breites Spektrum an Aktivitäten im Zusammenhang mit illegalen Drogen.
Wichtig zu wissen:
- Handeltreiben bezieht sich auf jede eigennützige Tätigkeit, die auf den Umsatz von Drogen ausgerichtet ist und beinhaltet auch Tauschgeschäfte.
Die Strafmaße variieren und können von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Menge der Drogen und anderen relevanten Umständen.
– Rechtlicher Rahmen und BTMG
Das Betäubungsmittelgesetz bildet die Grundlage für die Regulierung im Umgang mit Betäubungsmitteln. § 30 BtMG sieht unter anderem härtere Strafen für den Drogenhandel in nicht geringen Mengen vor und behandelt auch den besonders schweren Fall des Drogenhandels. Darüber hinaus sind für die Strafverfolgung auch Regelungen des Strafgesetzbuches einschlägig.
Erste Schritte für Betroffene
Wenn Sie des Drogenhandels verdächtigt werden, ist es entscheidend, schnell und bedacht zu handeln. Die ersten Maßnahmen können entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.
– Wahrnehmung des Schweigerechts
Wir raten dazu, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht konsequent Gebrauch zu machen. Sagen Sie gegenüber der Polizei nicht mehr, als unbedingt notwendig ist. Dies schließt persönliche Daten ein, aber betrifft insbesondere den Tatvorwurf. Jegliche Aussagen könnten ohne anwaltlichen Rat die Verteidigungsstrategie beeinträchtigen.
– Kontaktierung eines Anwalts
Es ist unerlässlich, so schnell wie möglich einen auf das Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Ein Anwalt vertritt Ihre Interessen, berät Sie hinsichtlich der besten Verteidigungsstrategie und kommuniziert in Ihrem Namen mit den Behörden. Schweigen Sie, bis Ihr Anwalt anwesend ist – dies gilt als eine der wichtigsten Regeln für den Umgang mit Verdachtsmomenten.
Verteidigungsstrategien und Prozessablauf
Bei der Konfrontation mit einem Verdacht auf Drogenhandel ist das Wissen um den angemessenen Prozessablauf und eine fundierte Verteidigungsstrategie essenziell. Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit strategischer Expertise und Kenntnissen der Strafprozessordnung.
Ermittlungsverfahren verstehen: Ein Ermittlungsverfahren beginnt häufig mit einer Vorladung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Es ist entscheidend, diese Phase genau zu analysieren, da hier bereits wichtige Weichen für die weitere Verteidigung gestellt werden.
- Dokumente prüfen: Alle erhaltenen Unterlagen sollten sorgfältig geprüft werden.
Fachanwalt konsultieren: Schnellstmöglich sollte ein Fachanwalt für Strafrecht hinzugezogen werden.
– Aufbau der Verteidigung
Strategie entwickeln: Die Verteidigungsstrategie muss individuell angepasst werden und berücksichtigen, ob eine Geld- oder Freiheitsstrafe droht.
- Beweislage bewerten: Sammeln und Sichten aller Beweismittel.
- Rechte wahren: In jeder Phase des Strafverfahrens achten wir darauf, dass Ihre Rechte eingehalten werden.
Wir von Kanzlei Bonorden Knecht bringen unsere Fachkompetenz ein, um Sie im Verdacht auf Drogenhandel kompetent zu vertreten.
Weiterführende Unterstützung
Wenn Sie des Drogenhandels verdächtigt werden, bieten wir Ihnen nicht nur rechtliche, sondern auch umfassende soziale Unterstützung. Unser Ziel ist es, Ihnen in diesen schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen und die Zusammenarbeit mit professionellen Betreuern zu vermitteln, etwa für eine Drogentherapie.
– Verhandlung vor Gericht
Bei einer Anklage der Staatsanwaltschaft und den darauffolgenden Verhandlungen vor Gericht stehen wir Ihnen als erfahrene Experten im Betäubungsmittelstrafrecht beiseite. Wir bieten:
- Rechtliche Beratung und Vertretung mit umfassender Fachkompetenz
- Erarbeitung einer effektiven Strategie für Ihren Fall
Unsere Praxis zeigt, dass ein gut vorbereitetes und selbstbewusstes Auftreten vor Gericht maßgeblich zu einem positiven Ausgang Ihres Verfahrens beitragen kann.
Warum Kanzlei Bonorden Knecht wählen
Bei Verdacht auf Drogenhandel ist es entscheidend, einen versierten Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben. Wir von Kanzlei Bonorden Knecht sind spezialisiert auf das Betäubungsmittelstrafrecht und bieten fundierte Rechtsberatung, um Sie bestmöglich zu vertreten.
– Erfahrung und Fachkenntnis
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Drogenstrafrecht und nutzen unser Fachwissen, um Ihre Rechte umfassend zu schützen. Unsere Anwälte sind stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung, was aktuelle und präzise Beratung gewährleistet.
- Umfassendes Wissen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Gezielte Fortbildungen im spezifischen Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts
Unsere Priorität liegt darin, Ihnen als Strafverteidiger beiseitezustehen, und dabei stützen wir uns auf unsere Erfahrung und unseren guten Ruf im Bereich der strafrechtlichen Beratung.
Häufig gestellte Fragen
Der Handel mit Drogen in nicht geringer Menge zieht in Deutschland erhebliche strafrechtliche Folgen nach sich. Es kommt häufig zu einer Freiheitsstrafe, deren Dauer basierend auf dem Betäubungsmittelgesetz von der Art und Menge der Substanzen sowie weiteren Umständen des Falls abhängt.
Eine Beteiligung am Drogenhandel wird in der Regel durch Indizien oder direkte Beweise wie Zeugenaussagen, Drogenfunde oder Kommunikationsüberwachung nachgewiesen. Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu den möglichen Verteidigungsstrategien.
Eine Hausdurchsuchung ist gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln vorliegen. Dies kann aufgrund von Hinweisen Dritter, vorangegangenen Ermittlungen oder im Rahmen von Razzien erfolgen.
Wiederholungstäter im Bereich des Drogenhandels müssen mit strengeren Strafen rechnen. Dies umfasst längere Freiheitsstrafen oder höhere Geldstrafen, insbesondere wenn sie innerhalb der Bewährungszeit erneut straffällig werden.
Der Besitz von Drogen wird entsprechend dem Betäubungsmittelgesetz geahndet und kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe führen. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Art und Menge der Betäubungsmittel, dem Vorliegen von Vorstrafen und den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten ab.
Falls keine Drogen gefunden werden, kann die Hausdurchsuchung ohne weitere unmittelbare Konsequenzen enden. Dennoch können weitere Ermittlungen folgen oder es kann zu einer vorübergehenden Festnahme kommen, wenn die Verdachtsmomente aus Sicht eines Richters stark genug sind.
Wir unterstützen Sie
Sie können sich an uns insbesondere bei folgenden Vorwürfen aus dem Bereich des Wirtschaftsrechtes wenden: