Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Ihnen wird der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemacht? Hier empfiehlt sich die frühzeitige Beauftragung eines im Betäubungsmittelstrafrecht sehr erfahrenen Verteidigers, denn die Verteidigung gegen entsprechende Vorwürfe erfordert ein hohes Maß an rechtlichem und tatsächlichem Spezialwissen, denn nicht selten wird alleine aufgrund einer großen Menge aufgefundener Betäubungsmitteln aus einem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ein gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Dieser Vorwurf wird regelmäßig mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet.

Herr Rechtsanwalt Knecht verteidigt bereits seit 18 Jahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts. Hierdurch verfügt er über exzellente Erfahrungen in diesem speziellen Bereich der Verteidigung. Seine Mandate bearbeitet er stets mit höchstem Einsatz, was unerlässlich ist, um eine bestmögliche Verteidigung im Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu gewährleisten.

Der Schwerpunkt seiner Verteidigungstätigkeit liegt in Baden-Württemberg. Auf Anfrage übernimmt Herr Rechtsanwalt Knecht aber auch bundesweit Mandate in diesem Bereich.

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Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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