Herstellung / Anbau von Cannabis

Herr Rechtsanwalt Knecht verteidigt bereits seit 18 Jahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts. Hierdurch verfügt er in diesem Bereich über exzellente Erfahrungen. Ferner bildet er sich regelmäßig im Betäubungsmittelstrafrecht fort und setzt sich intensiv mit der aktuellen Rechtsprechung auseinander. Er bearbeitet seine Mandate stets mit höchstem Einsatz, was unerlässlich ist, um eine bestmögliche Verteidigung im Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu gewährleisten.

Der Schwerpunkt seiner Verteidigungstätigkeit liegt in Baden-Württemberg. Auf Anfrage übernimmt er aber auch bundesweit Mandate in diesem Bereich.

Beim Vorwurf Anbau von Cannabis verteidigt Herr Rechtsanwalt Knecht in erster Linie Menschen, die mit sogenannten „Indoorplantagen“ ihre eigenen Hanfpflanzen hochziehen, insbesondere um den illegalen Beschaffungsmarkt zu vermeiden.

Unter dem Herstellen von Cannabis versteht man das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln.

Gewinnung bedeutet die mechanische oder chemische Trennung von Betäubungsmittelpflanzen und deren Produkten während das Anfertigen die chemische Entwicklung halb-oder vollsynthetischer Betäubungsmittel umfasst.

Bei dem Zubereiten geht es vor allem um Mischungs-, Streckungs- und Lösungsvorgänge, die an Betäubungsmitteln vorgenommen werden.

Unter Bearbeitung versteht man alle mechanischen und chemischen Veränderungen, beispielhaft hierfür ist das Pressen von Cannabisharz in Platten.

Sehen Sie sich mit einem der geschilderten Vorwürfe konfrontiert? Dann beraten wir Sie zeitnah und kompetent.

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Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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