Vielen Mandanten wird der Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln gemacht, insbesondere verteidigt Rechtsanwalt Knecht in vielen Fällen Konsumenten, die aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten eine größere Menge an Cannabis zu Hause haben und denen dann bei Erreichen eines Grenzwertes von 7,5 Gramm reinem THC der Vorwurf des Besitzes einer sogenannten „nicht geringen Menge“ gemacht wird. Dieser Vorwurf zieht regelmäßig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr nach sich, sofern kein sogenannter „minder schwerer Fall“ vorliegt.
Herr Rechtsanwalt Knecht verteidigt bereits seit 18 Jahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts und verfügt daher über vielfältige Erfahrungen in diesem speziellen Bereich der Verteidigung. Er wird bei solch einem Vorwurf regelmäßig prüfen, ob möglicherweise ein minder schwerer Fall vorliegt, der keine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr nach sich zieht. Zudem wird er Sie im Rahmen seiner Tätigkeit auch auf mögliche Konsequenzen für eine Fahrerlaubnis beraten.
Der Schwerpunkt seiner Verteidigungstätigkeit liegt in Baden-Württemberg. Auf Anfrage übernimmt Herr Rechtsanwalt Knecht aber auch bundesweit Mandate in diesem Bereich.
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