Vergewaltigung

Vorwurf der Vergewaltigung

Eine Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall des sexuellen Übergriffs bzw. der sexuellen Nötigung gemäß den Absätzen 1, 2, 4 und 5 des § 177 StGB.

Er liegt in der Regel vor, wenn „der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.“

Praxisrelevant ist hierbei insbesondere die Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage des angeblichen Opfers, wofür Spezialkenntnisse aus den Bereichen der Aussagepsychologie und Gedächtnispsychologie unerlässlich sind. Teilweise ist auch die Hinzuziehung rechtsmedizinischer Expertise notwendig.

Wichtig ist, dass die Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren aktiv geführt wird, wobei in Einzelfällen auch die Fertigung umfangreicher Verteidigerschriftsätze für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich ist.

Nicht zuletzt ist es notwendig, dass sich der Verteidiger mit speziellen Phänomenen wie dem False-Memory-Syndrom bzw. Scheinerinnerungen sowie dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom (Münchhausen-Stellvertretersyndrom) auskennt.

Von höchster Bedeutung ist schließlich die ausführliche Erörterung der Vorwürfe bzw. des Geschehens mit dem Mandanten als Grundlage dafür, welches Verteidigungsvorgehen zu wählen ist.

Angesichts der erheblichen Strafandrohungen und den möglichen außerstrafrechtlichen Konsequenzen von Verurteilungen wegen Vergewaltigung erfordert eine kunstgerechte Verteidigung dabei eine sehr hohe Einsatzbereitschaft, um Fehlverurteilungen zu vermeiden bzw. unangemessen harte Urteile abzuwenden.

Herr Rechtsanwalt Bonorden verteidigt seit Jahren hochspezialisiert und mit hohem Einsatz gegen Vorwürfe der Vergewaltigung. Er verfügt deshalb über vertiefte Erfahrungen in diesem Bereich der Verteidigung, welche auch die oben beschriebenen Phänomene umfassen.

Er verteidigt insbesondere (leitende) Angestellte, Freiberufler, Unternehmer, Angestellte im öffentlichen Dienst sowie in sozialen Einrichtungen und Beamte, einschließlich Lehrer. Neben der Verteidigung von Erwachsenen übernimmt Herr Rechtsanwalt Bonorden auch die Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden.

Der räumliche Schwerpunkt seiner Verteidigungstätigkeit liegt im Großraum Ludwigsburg – Stuttgart – Heilbronn. Aufgrund seiner hohen Spezialisierung verteidigt Herr Rechtsanwalt Bonorden auf Anfrage aber auch bundesweit in Sexualstrafsachen.

Kontaktieren Sie uns gerne. Sie werden kurzfristig zurückgerufen.

Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – gerne rufen wir sie auch zurück.

    * Pflichtfelder