Paragraph 29 BtMG Vorladung

Rechtsgrundlagen und Handlungsempfehlungen

Eine Vorladung nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) signalisiert den Beginn eines Ermittlungsverfahrens wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelstrafrecht. Dieser Paragraph stellt verschiedene Handlungen unter Strafe, wie den unerlaubten Anbau, Herstellung, Handel sowie den Besitz von Betäubungsmitteln. Die Bandbreite der möglichen Strafen reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere des Delikts.

Im Falle einer Vorladung ist es von essentieller Bedeutung, umgehend richtig zu handeln und sich sachkundige juristische Unterstützung zu sichern. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts an. Wir als Anwalt helfen unseren Klienten, die richtigen ersten Schritte nach dem Erhalt einer Vorladung zu unternehmen und stehen als erfahrene Partner im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Seite, um die besten Ergebnisse zu erzielen.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Vorladung nach § 29 BtMG weist auf ernste rechtliche Herausforderungen hin.
  • Es ist entscheidend, frühzeitig kompetente Rechtsberatung einzuholen.
  • Unsere Kanzlei unterstützt bei allen Schritten des rechtlichen Verfahrens.

Was ist Paragraph 29 BtMG?

Paragraph 29 BtMG stellt verschiedene Handlungen unter Strafe, die mit Betäubungsmitteln in Verbindung stehen. Dazu zählen insbesondere der unerlaubte Anbau, Herstellung, Handel, Einführen, Ausführen, Erwerb, Besitz und die Abgabe von Drogen. Bei Verstößen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden. Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass auch der Versuch dieser Handlungen strafbar ist. Die Einstellung des Verfahrens kann in bestimmten Fällen, beispielsweise bei geringer Menge zum Eigenverbrauch, erfolgen.

Beispiele für Vergehen

Die Bandbreite an Vergehen, die unter § 29 BtMG fallen, ist vielfältig. Sie reicht vom Besitz geringer Mengen für den unmittelbaren Verbrauch bis hin zum gewerbsmäßigen Handeltreiben mit härteren Drogen. Explizit wird auch der unbefugte Erwerb oder die unbefugte Abgabe von Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt. Für die geringfügige Besitzmenge kann das Verfahren in manchen Fällen eingestellt werden, allerdings hängt dies vom Einzelfall ab.

Was bedeutet eine Vorladung nach Paragraph 29 BtMG?

Eine Vorladung nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) weist darauf hin, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer vermuteten Straftat im Bereich der Drogenkriminalität eingeleitet wurde. Es ist entscheidend, Ruhe zu bewahren und sich über die nächsten Schritte im Klaren zu sein.

Die Vorladung ist ein offizielles Schreiben der Polizei, das Sie auffordert, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen, um als Beschuldigter Stellung zu nehmen. Es handelt sich dabei um eine förmliche Aufforderung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. Die Vorladung wird in der Regel zugestellt, nachdem erste Verdachtsmomente gegen eine Person vorliegen, dass sie eine oder mehrere in Paragraph 29 BtMG aufgeführte Handlungen begangen hat. Diese Handlungen können von einfachem Besitz bis hin zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln reichen.Wichtig: Eine Vorladung ist zu unterscheiden von einer Anklageschrift, welche später im Verfahren, nach Abschluss der Ermittlungen und bei hinreichendem Tatverdacht durch die Staatsanwaltschaft erstellt wird.

Erste Schritte nach Erhalt einer Vorladung

Nach dem Erhalt einer Vorladung gemäß § 29 BtMG ist es entscheidend, schnell und besonnen zu handeln. Die richtigen Maßnahmen einzuleiten, kann für den weiteren Verlauf des Verfahrens determinierend sein.

Wichtige Sofortmaßnahmen

Kontaktierung eines Anwalts: Es ist unerlässlich, unverzüglich nach Erhalt der Vorladung einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger zu kontaktieren, um eine adäquate Verteidigung sicherzustellen.

  • Einsicht in die Ermittlungsakte: Wir werden für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, um alle relevanten Informationen zu erfassen und Ihre Verteidigung strategisch aufzubauen.

Nicht zur Polizei gehen: Sie sind nicht verpflichtet, der Vorladung nachzukommen und eine Aussage zu tätigen, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.Dokumentation: Bewahren Sie alle Unterlagen in Zusammenhang mit der Vorladung auf und informieren Sie uns über jegliche Details zum Vorwurf.

Bedeutung der anwaltlichen Beratung

Fachanwalt für Strafrecht: Das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Strafrecht kann maßgeblich für den Ausgang des Verfahrens sein. Unsere Expertise erweist sich als essentiell bei der Interpretation der Sachlage und der Erfassung möglicher Szenarien, insbesondere bei der Einstufung als „besonders schwerer Fall“ gemäß § 29 Abs. 3 BtMG.

  • Individuelle Verteidigungsstrategie: Wir entwickeln anhand der Aktenlage eine individuelle Verteidigungsstrategie und stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und bestmöglich zu verteidigen.

Ein Rechtsanwalt oder Strafverteidiger ist in Situationen wie dieser unersetzlich und wir von Kanzlei Bonorden Knecht stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und fachlichen Kompetenz zur Seite.

Wie kann die Kanzlei Bonorden Knecht helfen?

Als spezialisierte Anwälte im Betäubungsmittelstrafrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent bei allen Fragen rund um das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere bei einer Vorladung gemäß Paragraph 29 BtMG.

Dienstleistungen der Kanzlei

  • Beratung: Wir bieten umfassende Beratung bei Anschuldigungen nach § 29 BtMG.
  • Verteidigung: Vertretung Ihrer Interessen im gesamten Strafverfahren.

Individualkonzepte: Erarbeitung von maßgeschneiderten Verteidigungsstrategien.

Erfahrung und Erfolgsbilanz

  • Spezialisierung: Langjährige Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht.
  • Erfolgsbilanz: Zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Fälle im Bereich Betäubungsmittelgesetz.
  • Klientenzentriert: Engagierte und persönliche Betreuung unserer Mandanten.
  • Aktualität: Stets aktuelles Wissen über Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

Unsere Kanzlei setzt sich nachdrücklich für die Rechte unserer Mandanten ein und unterstützt bei der Wahrung ihrer Interessen. Wir verstehen die Herausforderungen, die mit Vorwürfen nach § 29 BtMG einhergehen, und bieten als erfahrener Rechtsanwalt professionelle Unterstützung.

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie eine Vorladung erhalten, ist es ratsam, sofort einen auf Betäubungsmittelrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Vermeiden Sie es, bei der Polizei Angaben zur Sache zu machen, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben.

Je nach Schwere des Vergehens kann es zu einem Führerscheinentzug kommen. Auch kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anfordern.

Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurde.

Die Einstellung eines Verfahrens kann bei geringfügigen Verstößen, erstmaliger Tat oder wenn die Schwere der Schuld gering ist, erfolgen.

Die Definition einer ‚geringen Menge‘ variiert zwischen Bundesländern. Generell ist damit eine Menge gemeint, die für den Eigenkonsum bestimmt ist und keine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Wir unterstützen Sie

Sie können sich an uns insbesondere bei folgenden Vorwürfen aus dem Bereich des Wirtschaftsrechtes wenden:

Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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