Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei und bearbeiten nur ein einziges Rechtsgebiet: das Strafrecht. Innerhalb dessen haben wir uns nochmals spezialisiert: auf Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht (ausgewählte Fälle) und Betäubungsmittelstrafrecht (ausgewählte Fälle). Daneben vertreten wir Mandanten in komplexen Fällen des allgemeinen Strafrechts.
Für unsere Tätigkeit wurden wir vielfach ausgezeichnet. Wir sind bundesweit vernetzt und arbeiten vertrauensvoll mit Anwälten für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Presserecht zusammen, wenn dies das strafrechtliche Mandat erfordert.
Unseren Mandanten stärken wir den Rücken, sind für sie ständig erreichbar und bearbeiten jedes Mandat akribisch und auf wissenschaftlich höchstem Niveau. Denn mit jeder Annahme eines Mandats übernehmen wir eine Mitverantwortung für den Ausgang des Verfahrens – und für die Zukunft unseres Mandanten.
Betäubungsmittelstrafrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtM-Recht) bzw. Drogenstrafrecht gehört zum sogenannten Nebenstrafrecht. Die maßgeblichen Strafrechtsnormen befinden sich nicht im Strafgesetzbuch, sondern beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Zentralen Vorschriften des BtM-Rechts sind die §§ 29 ff. BtMG.
Sexualstrafrecht
In kaum einem Teilgebiet des Strafrechts ist das Risiko einer Fehlverurteilung höher als im Sexualstrafrecht, wo häufig nur das vermeintliche Opfer als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung steht.
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet innerhalb des Strafrechts. Unter dem Wirtschaftsstrafrecht versteht man Straftaten, die im Kontext des Wirtschaftslebens begangen werden.
Steuerstrafrecht
Unsere anwaltlichen Leistungen umfassen auch die Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Verfahren wegen des Vorwurfes von Steuerstraftaten.