Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet innerhalb des Strafrechts. Unter dem Wirtschaftsstrafrecht versteht man Straftaten, die im Kontext des Wirtschaftslebens begangen werden.
Neben im Strafgesetzbuch enthaltenen Tatbeständen wie etwa dem Betrug nach § 263 StGB und der Untreue nach § 266 StGB finden sich eine Vielzahl von Tatbeständen in sogenannten Nebengesetzen, wie beispielsweise dem Wertpapierhandelsgesetz oder dem Geschäftsgeheimnisgesetz. Diese Straftatbestände sehen empfindliche Strafen vor. Ein besonders aktuelles Thema im Wirtschaftsstrafrecht ist der Missbrauch von Soforthilfen des Bundes in der Corona-Pandemie.
Die Verteidigungsmöglichkeiten im Wirtschaftsstrafrecht sind vielfältig. Hier gibt es kein Schema: Jeder Fall ist individuell und als solcher zu behandeln.
Verurteilungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts können zusätzlich zivilrechtliche Schadensersatzverpflichtungen und sogenannte außerstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Hierzu gehören beispielsweise Berufsverbote sowie der Entzug bzw. der Widerruf von Erlaubnissen und freiberuflichen Zulassungen. Die Verteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts erfordert deshalb neben einer langjährigen Erfahrung und Spezialkenntnissen oft auch die Einbeziehung von Rechtsanwälten anderer Fachrichtungen. Wir verfügen hier über langjährige Kontakte zu Kollegen aus dem Steuer- und Zivilrecht.
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Sie können sich an uns insbesondere bei folgenden Vorwürfen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts werden:
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Als erfahrene Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsstrafverteidiger verteidigen wir u.a. folgende Personengruppen:
→ Vorstände & Geschäftsführer
→ (Leitende) Mitarbeiter & Selbstständige
→ Ärzte, Rechtsanwälte & Steuerberater
→ Wirtschaftsprüfer & Start-up-Unternehmer