Wirtschaftsstrafrecht

– hoch spezialisierte und bundesweite Verteidigung

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet innerhalb des Strafrechts. Unter dem Wirtschaftsstrafrecht versteht man Straftaten, die im Kontext des Wirtschaftslebens begangen werden.

Neben im Strafgesetzbuch enthaltenen Tatbeständen wie etwa dem Betrug nach § 263 StGB und der Untreue nach § 266 StGB finden sich eine Vielzahl von Tatbeständen in sogenannten Nebengesetzen, wie beispielsweise dem Wertpapierhandelsgesetz oder dem Geschäftsgeheimnisgesetz. Diese Straftatbestände sehen empfindliche Strafen vor. Ein besonders aktuelles Thema im Wirtschaftsstrafrecht ist der Missbrauch von Soforthilfen des Bundes in der Corona-Pandemie.

Die Verteidigungsmöglichkeiten im Wirtschaftsstrafrecht sind vielfältig. Hier gibt es kein Schema: Jeder Fall ist individuell und als solcher zu behandeln.

Verurteilungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts können zusätzlich zivilrechtliche Schadensersatzverpflichtungen und sogenannte außerstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Hierzu gehören beispielsweise Berufsverbote sowie der Entzug bzw. der Widerruf von Erlaubnissen und freiberuflichen Zulassungen. Die Verteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts erfordert deshalb neben einer langjährigen Erfahrung und Spezialkenntnissen oft auch die Einbeziehung von Rechtsanwälten anderer Fachrichtungen. Wir verfügen hier über langjährige Kontakte zu Kollegen aus dem Steuer- und Zivilrecht.

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Wir unterstützen Sie

Sie können sich an uns insbesondere bei folgenden Vorwürfen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts werden:

Untreue Verrat von Geschäftsgeheimnissen Insiderhandel und Marktmanipulation Betrug (Kapitalanlagebetrug) Bankrott und Bilanzfälschung Vorteilsnahme und Bestechlichkeit Subventionsbetrug Insolvenzverschleppung Vorenthalten/ Veruntreuen Arbeitsentgelt

Wir verteidigen Sie

Als erfahrene Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsstrafverteidiger verteidigen wir u.a. folgende Personengruppen:

→ Vorstände & Geschäftsführer
→ (Leitende) Mitarbeiter & Selbstständige
→ Ärzte, Rechtsanwälte & Steuerberater
→ Wirtschaftsprüfer & Start-up-Unternehmer

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtM-Recht) bzw. Drogenstrafrecht gehört zum sogenannten Nebenstrafrecht. Die maßgeblichen Strafrechtsnormen befinden sich nicht im Strafgesetzbuch, sondern beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Zentralen Vorschriften des BtM-Rechts sind die §§ 29 ff. BtMG.

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Sexualstrafrecht

In kaum einem Teilgebiet des Strafrechts ist das Risiko einer Fehlverurteilung höher als im Sexualstrafrecht, wo häufig nur das vermeintliche Opfer als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung steht.

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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet innerhalb des Strafrechts. Unter dem Wirtschaftsstrafrecht versteht man Straftaten, die im Kontext des Wirtschaftslebens begangen werden.

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Steuerstrafrecht

Unsere anwaltlichen Leistungen umfassen auch die Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Verfahren wegen des Vorwurfes von Steuerstraftaten.

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Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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