Fehlverurteilungen im Sexualstrafrecht

In kaum einem Teilgebiet des Strafrechts ist das Risiko einer Fehlverurteilung höher als im Sexualstrafrecht, wo häufig nur das vermeintliche Opfer als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung steht.

Dieses Risiko wird nach der jahrelangen Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Bonorden noch dadurch erhöht, dass Zeugen bzw. Zeuginnen bereits zu Beginn des Verfahrens als Opfer bezeichnet und behandelt werden – und vielfältige Unterstützung durch Opferschutzorganisationen und Opferanwälte erhalten können. Und das obwohl noch gar nicht feststeht, geschweige denn durch ein Gericht festgestellt wurde, dass deren Angaben glaubhaft sind, diesen also tatsächlich eine Opfereigenschaft zukommt. Dies alles ist deshalb besonders problematisch, weil bei Sexualstraftaten ganz erhebliche Freiheitsstrafen, außerstrafrechtliche (berufliche) Konsequenzen sowie private/familiäre Belastungen drohen können. Letzteres insbesondere auch deshalb, weil Verfahren auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts nicht selten mit Durchsuchungen oder Verhaftungen einhergehen.

Das primäre Ziel von Herrn Rechtsanwalt Bonorden ist es deshalb regelmäßig, durch akribische Sachverhaltsermittlung und -prüfung, intensives Aktenstudium sowie fundierte rechtliche Ausführungen bereits eine Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu erreichen. In Fällen, in welchen sich eine Verurteilung nicht vermeiden lässt, verfolgt er das Ziel, eine hohe Verurteilung durch eine engagierte Verteidigung vor Gericht zu verhindern.

Nachdem Vorwürfe von Sexualstraftaten auch mitten im Leben stehende, beruflich erfolgreiche und sozial integrierte Personen treffen können, hat sich Herr Rechtsanwalt Bonorden neben dem Wirtschaftsstrafrecht intensiv auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. Er verfügt auf diesem Rechtsgebiet über außerordentliche Spezialkenntnisse, fundiertes Wissen im Bereich der Aussagepsychologie (ohne das eine erfolgreiche Verteidigung auf diesem Rechtsgebiet kaum denkbar ist) und jahrelange Erfahrung als Verteidiger.

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtM-Recht) bzw. Drogenstrafrecht gehört zum sogenannten Nebenstrafrecht. Die maßgeblichen Strafrechtsnormen befinden sich nicht im Strafgesetzbuch, sondern beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Zentralen Vorschriften des BtM-Rechts sind die §§ 29 ff. BtMG.

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Sexualstrafrecht

In kaum einem Teilgebiet des Strafrechts ist das Risiko einer Fehlverurteilung höher als im Sexualstrafrecht, wo häufig nur das vermeintliche Opfer als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung steht.

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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet innerhalb des Strafrechts. Unter dem Wirtschaftsstrafrecht versteht man Straftaten, die im Kontext des Wirtschaftslebens begangen werden.

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Steuerstrafrecht

Unsere anwaltlichen Leistungen umfassen auch die Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Verfahren wegen des Vorwurfes von Steuerstraftaten.

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Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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