Die Ersten Schritte nach einer BTMG-Vorladung

Ein umfassender Leitfaden

Eine Vorladung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) kann eine einschüchternde Erfahrung sein und wirft viele Fragen auf. Wie sollte man reagieren? Welche Rechte hat man? Und wie kann man sich am besten verteidigen? In diesem Artikel führen wir Sie durch die ersten Schritte nach Erhalt einer solchen Vorladung und erläutern, wie Sie Ihre Situation bestmöglich handhaben können.

 Schritt 1: Verstehen, was eine Vorladung bedeutet

Eine Vorladung im Rahmen des BTMG ist eine offizielle Aufforderung der Polizei oder Staatsanwaltschaft, sich zu Vorwürfen bezüglich des Betäubungsmittelgesetzes zu äußern. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Vorladung noch keine Schuld feststellt, sondern Teil des Ermittlungsverfahrens ist.

 Schritt 2: Ruhe bewahren und nicht vorschnell handeln

Der erste Instinkt mag sein, sofort zu reagieren oder sich zu verteidigen. Es ist jedoch entscheidend, besonnen zu bleiben und keine voreiligen Schritte zu unternehmen. Insbesondere sollten Sie von spontanen Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Behörden absehen, da diese Ihre Situation verschlechtern können.

 Schritt 3: Rechtlichen Beistand einholen

Bevor Sie auf die Vorladung reagieren, suchen Sie unbedingt rechtlichen Beistand. Ein erfahrener Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht kann Ihre Situation bewerten, Sie über Ihre Rechte aufklären und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie auch anhand der Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte erarbeiten. Die Kanzlei Bonorden Knecht in Ludwigsburg bei Stuttgart verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des Betäubungsmittelrechts und kann Ihnen zur Seite stehen.

 Schritt 4: Beweismittel sichern

Ihr Anwalt wird Sie dabei unterstützen, relevante Beweismittel zu sichern und zu sammeln. Dazu können Kommunikationsdaten, medizinische Unterlagen oder Zeugenaussagen gehören, die Ihre Verteidigung stärken könnten.

 Schritt 5: Strategische Verteidigung vorbereiten

Basierend auf den gesammelten Informationen und Beweisen wird Ihr Anwalt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln. Ziel ist es, die bestmögliche Ausgangslage für Ihren Fall zu schaffen, sei es durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft oder durch eine effektive Verteidigung vor Gericht.

 Zusammenfassung

Eine Vorladung gemäß BTMG stellt zweifellos eine Herausforderung dar, doch mit den richtigen Schritten können Sie Ihre Position stärken und aktiv zu Ihrer Verteidigung beitragen. Das Wichtigste ist, schnell zu handeln, indem Sie rechtlichen Beistand einholen und eng mit Ihrem Anwalt zusammenarbeiten, um eine effektive Strategie zu entwickeln. Die Kanzlei Bonorden Knecht steht Ihnen mit ihrer Expertise im Betäubungsmittelrecht zur Seite, um Sie durch diesen komplexen Prozess zu führen.

Sollten Sie oder eine Ihnen nahestehende Person mit einer BTMG-Vorladung konfrontiert sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.

Die Ersten Schritte nach einer BTMG-Vorladung

Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

Was Betroffene wissen sollten

Steuerhinterziehung ist ein Delikt, das von den Finanzbehörden ernst genommen wird und mit erheblichen Strafen verbunden sein kann. Ein Ermittlungsverfahren in diesem Bereich löst bei den Betroffenen oftmals Verunsicherung und Sorge aus. In diesem Artikel erläutern wir, was ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beinhaltet und wie man sich am besten darauf vorbereitet und reagiert.

 Verständnis des Ermittlungsverfahrens

Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beginnt typischerweise, nachdem das Finanzamt Unstimmigkeiten oder verdächtige Angaben in der Steuererklärung einer Person oder eines Unternehmens festgestellt hat. Dies kann durch interne Prüfungen, Hinweise Dritter oder durch Abgleich mit Datenbanken geschehen.

 Die ersten Schritte

  1. Informationen sammeln: Versuchen Sie, genau zu verstehen, worauf sich die Vorwürfe beziehen. Welche Steuerjahre sind betroffen? Um welche Beträge geht es?
  2. Keine voreiligen Aussagen: Machen Sie keine spontanen Aussagen gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Selbst scheinbar harmlose Informationen können Ihre Position schwächen.
  3. Rechtliche Unterstützung suchen: Ein Verteidiger, speziell mit Erfahrung im Steuerstrafrecht, ist in dieser Situation unerlässlich. Die Kanzlei Bonorden Knecht bietet spezialisierte Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen und kann Sie durch das Ermittlungsverfahren führen.

 Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt

– Vollständige Transparenz: Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Anwalt offen und ehrlich über alle relevanten Fakten sprechen. Nur so kann eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

– Beweismittel sichern: Sammeln Sie alle Unterlagen, die Ihre Steuererklärungen und finanziellen Transaktionen betreffen. Dazu gehören Rechnungen, Belege, Bankauszüge und jegliche Kommunikation mit Steuerberatern.

– Strategie entwickeln: Zusammen mit Ihrem Anwalt werden Sie eine Strategie entwickeln, die auf den spezifischen Details Ihres Falls basiert.

 Umgang mit der Situation

– Proaktiv sein: Warten Sie nicht passiv ab, sondern seien Sie proaktiv in der Verteidigung Ihrer Interessen. Dies beinhaltet die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Vorwürfen und die Planung der nächsten Schritte.

– Psychologische Belastung anerkennen: Ein Ermittlungsverfahren kann eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Unterstützung im privaten Umfeld oder professionelle Beratung kann helfen, diese Zeit zu überstehen.

 Fazit

Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ist eine ernste Angelegenheit, aber kein Grund zur Panik. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung können Sie Ihre Situation aktiv angehen und die besten möglichen Ergebnisse erzielen. Die Kanzlei Bonorden Knecht steht Ihnen mit ihrer Expertise im Steuerstrafrecht zur Seite, um Sie zu beraten und zu verteidigen.

Falls Sie mit einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung konfrontiert sind, ist es entscheidend, so früh wie möglich kompetenten Rat einzuholen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Optionen zu besprechen und einen Plan für die nächsten Schritte zu entwickeln. Unsere Erfahrung und unser Engagement für die Rechte unserer Mandanten machen uns zu einem starken Partner in dieser herausfordernden Zeit.

Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

Verteidigung gegen den Vorwurf der Veruntreuung

Strategien und rechtliche Optionen

Der Vorwurf der Veruntreuung stellt eine ernsthafte juristische Herausforderung dar, die weitreichende Konsequenzen für das persönliche und berufliche Leben der beschuldigten Person haben kann. Veruntreuung, oft im Kontext von Betrug oder Unterschlagung erwähnt, bezieht sich auf die unrechtmäßige Aneignung von Geldern oder Eigentum, die einem anvertraut wurden. Dieser Artikel beleuchtet wichtige Schritte und Verteidigungsstrategien, um sich gegen solche Anschuldigungen zu wehren.

 Schritt 1: Das Wesen der Anschuldigungen verstehen

Veruntreuung kann viele Formen annehmen, von der missbräuchlichen Verwendung von Firmenmitteln bis hin zur Unterschlagung von Kundengeldern. Ein tiefes Verständnis der spezifischen Anschuldigungen ist entscheidend, um eine effektive Verteidigung aufzubauen. Jeder Fall ist einzigartig, und die Details des Vorwurfs bestimmen die notwendige Verteidigungsstrategie.

 Schritt 2: Sofortigen rechtlichen Beistand suchen

Angesichts der Komplexität von Veruntreuungsfällen und der potenziell schweren Strafen ist es unerlässlich, sofort einen erfahrenen Anwalt einzuschalten. Ein Spezialist im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, wie die Kanzlei Bonorden Knecht, kann eine umfassende Beratung bieten, die rechtlichen Aspekte des Falles analysieren und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die auf den spezifischen Umständen basiert.

 Schritt 3: Keine voreiligen Aussagen oder Zugeständnisse

Bis Sie rechtlichen Beistand konsultiert haben, sollten Sie keine Aussagen gegenüber Ermittlern, Arbeitgebern oder anderen Parteien machen. Unbedachte Äußerungen können Ihre Position schwächen und die Entwicklung einer effektiven Verteidigungsstrategie erschweren.

 Schritt 4: Sammeln von Beweisen und Dokumentation

Eine gründliche Sammlung und Analyse aller relevanten Dokumente und Beweise ist für Ihre Verteidigung unerlässlich. Dazu gehören Finanzunterlagen, E-Mails, Verträge und jegliche Kommunikation, die Ihre Integrität und Absichten belegen kann. Ihr Anwalt wird eine entscheidende Rolle dabei spielen, relevante Beweise zu identifizieren und zu sichern.

 Schritt 5: Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie

Basierend auf der Beweislage und den spezifischen Umständen Ihres Falls wird Ihr Anwalt eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Mögliche Ansätze können die Infragestellung der Beweise der Ermittlungsakte, den Nachweis legitimer Gründe für die beanstandeten Handlungen oder die Darlegung eines Mangels an Vorsatz umfassen.

 Schritt 6: Vorbereitung auf den Prozess

Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich. Dies umfasst nicht nur die Beweisführung und Zeugenaussagen, sondern auch die Vorbereitung auf Verhöre und die Präsentation Ihrer Argumente in einem klaren und überzeugenden Licht.

 Zusammenfassung

Der Vorwurf der Veruntreuung ist ein ernstes Anliegen, das eine strategische und informierte Verteidigung erfordert. Durch das Verständnis der Vorwürfe, das Einholen kompetenten rechtlichen Beistands und die sorgfältige Vorbereitung Ihrer Verteidigung können Sie Ihre Chancen verbessern, ein positives Ergebnis zu erzielen. Die Kanzlei Bonorden Knecht steht Ihnen mit ihrer Expertise im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zur Seite, um Sie durch diesen komplizierten Prozess zu begleiten und Ihre Rechte zu verteidigen.

Wenn Sie mit Vorwürfen der Veruntreuung konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns für eine umfassende Beratung und Unterstützung zu kontaktieren. Unsere Erfahrung und unser Engagement für die Interessen unserer Mandanten machen uns zu einem starken Partner in Ihrer Verteidigung.

Verteidigung gegen den Vorwurf der Veruntreuung

Herstellung / Anbau von Betäubungsmitteln

Herr Rechtsanwalt Knecht verteidigt bereits seit 18 Jahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts. Hierdurch verfügt er in diesem Bereich über exzellente Erfahrungen. Ferner bildet er sich regelmäßig im Betäubungsmittelstrafrecht fort und setzt sich intensiv mit der aktuellen Rechtsprechung auseinander. Er bearbeitet seine Mandate stets mit höchstem Einsatz, was unerlässlich ist, um eine bestmögliche Verteidigung im Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu gewährleisten.

Der Schwerpunkt seiner Verteidigungstätigkeit liegt in Baden-Württemberg. Auf Anfrage übernimmt er aber auch bundesweit Mandate in diesem Bereich.

Unter dem Herstellen von Betäubungsmitteln versteht man laut der gesetzlichen Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 4 BtMG das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln.

Gewinnung bedeutet die mechanische oder chemische Trennung von Betäubungsmittelpflanzen und deren Produkten während das Anfertigen die chemische Entwicklung halb- oder vollsynthetischer Betäubungsmittel umfasst.

Bei dem Zubereiten geht es vor allem um Mischungs-, Streckungs- und Lösungsvorgänge, die an Betäubungsmitteln vorgenommen werden.

Unter Bearbeitung versteht man alle mechanischen und chemischen Veränderungen von Betäubungsmitteln.

Etwas anderes hingegen ist die Verarbeitung, welche die Einwirkung auf Stoffe umfasst, die zu einer Zubereitung oder zu einem neuen Stoff führen, so zum Beispiel bei der Lösung eines Betäubungsmittels in Alkohol oder auch der Tarnung eines Betäubungsmittels.

Im Gegensatz zum Zubereiten umfasst das Reinigen die Befreiung eines Betäubungsmittels von Fremdstoffen.

Unter Umwandeln versteht man eine mechanische oder chemische Veränderung von Stoffen in neue Betäubungsmittel mit neuartigen Eigenschaften.

Sehen Sie sich mit einem der geschilderten Vorwürfe konfrontiert? Dann beraten wir Sie zeitnah und kompetent.

Kontaktieren Sie uns gerne. Sie werden kurzfristig zurückgerufen.

Anbau von Betäubungsmitteln

Verteidigung gegen den Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie

Der derzeit geltende Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornografie gemäß § 184b Abs. 3 StGB, der eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht – während der zuvor geltende Strafrahmen als Mindeststrafe lediglich Geldstrafe vorsah -, ist weit überzogen. In einer Vielzahl von Konstellationen wird er dem Handlungs- und Erfolgsunrecht entsprechender Taten nicht einmal ansatzweise gerecht. Vor allen Dingen deshalb, weil damit Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldauflage nicht mehr möglich sind.

Hiergegen werden auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben – auch von Richtern. Die Reform des Sexualstrafrechts durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021, auf welche diese Gesetzesverschärfung zurückzuführen ist, wird sogar aus den Reihen der Strafverfolger kritisiert. So vertritt Staatsanwältin Dr. Julia Bussweiler, Frankfurt a.M., in ihrem Beitrag im Editorial der Fachzeitschrift Strafverteidiger 2023, Heft 6, mit dem Titel „Rolle rückwärts bei der Reform des Sexualstrafrechts – lessons learned“. die Ansicht: „Für Täter hat auch der frühere Strafrahmen ausreichend Spielraum belassen, um eine tat- und schuldangemessene Verurteilung auszusprechen und um insbesondere bei niederschwelligen Schutzgutverletzungen adäquat und unter Berücksichtigung der Interessen aller Verfahrensbeteiligten zu reagieren.“

Ungeachtet dessen gibt es immer wieder Konstellationen, in denen Personen zu Unrecht des Besitzes von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB beschuldigt werden, weil sie von diesem gar keine Kenntnis hatten. Zuweilen wird seitens Strafverfolgungsbehörden und Gerichten auch das Alter der Personen zu Unrecht als kindlich bestimmt oder fälschlicherweise ein pornografischer Inhalt i.S.v. § 184b StGB angenommen.

Es ist deshalb unerlässlich, dass sich der Verteidiger in Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie auch mit computertechnischen Besonderheiten der Speicherung von Dateien und der Funktionsweise von WhatsApp und anderen Mitteilungsplattformen sowie mit den bei der Altersbestimmung zugrunde zu legenden Grundsätzen auskennt. Die Kenntnis hierzu ergangener Rechtsprechung und publizierter Literatur ist gleichermaßen Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.

Von größter Bedeutung ist es dabei, dass sich der Verteidiger intensiv mit den Ermittlungsakten auseinandersetzt, um diese auf unzutreffende, lückenhafte, oder zumindest zu hinterfragende Ausführungen seitens der ermittelnden Kriminalbeamten und IT-Forensiker zu untersuchen. Auch die Sichtung der verfahrensgegenständlichen Dateien (welche regelmäßig in einem sog. Sonderband enthaltend sind) ist unerlässlich, um zu überprüfen, ob deren Einordnung als kinderpornografisch wirklich zutreffend ist.

Nicht zuletzt ist Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung gegen den Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie nach § 184b Abs. 3 StGB die ausführliche Erörterung der Vorwürfe mit dem Mandanten.

Dies alles erfordert regelmäßig einen hohen zeitlichen Einsatz. Dabei gilt auch hier der Grundsatz, dass eine kunstgerechte Verteidigung selbstverständlich bereits im Ermittlungsverfahren ansetzt und nicht erst abwartet, bis Anklage erhoben wird.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung und sehr hohen Spezialisierung von Herrn RA Bonorden in der Verteidigung gegen Vorwürfe des Besitzes von Kinderpornografie können Sie auf eine in jeder Hinsicht kunstgerechte – aber auch menschlich zugewandte – Verteidigung vertrauen.

Aussage gegen Aussage

Sexueller Übergriff unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 27.07.2021, Az: 1 StR 210/21 (Neue Zeitschrift für Strafrecht 2022, 39), die Voraussetzungen des sexuellen Übergriffs unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB konkretisiert. Hierdurch sollen nur die sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden, „deren sich die andere Person nicht versieht („Überraschungsmoment“) und deshalb keine Gegenwehr entfalten kann oder ihnen zwar noch im letzten Moment gewahr wird, aber wegen der Schnelligkeit der Abläufe zur Bildung oder Kundgabe eines ablehnenden Willens außer Stande ist…“ Vorausgesetzt werde also gerade, dass aufgrund der Überraschung kein entgegenstehender Wille gebildet und rechtzeitig kundgetan werden könne. Das sei dann nicht der Fall, wenn die Geschädigte unabhängig von einem Überraschungsmoment, infolge geistiger Behinderung nicht in der Lage ist, die sexuellen Absichten des Angeklagten zu erkennen. Die vom Landgericht infolge der geistigen Behinderung der Geschädigten angenommenen Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB beanstande der BGH hingegen nicht.

Subventionsbetrug

Ein Subventionsbetrug ist eine Täuschung über subventionserhebliche Tatsachen gegenüber dem Subventionsgeber durch falsche Angaben oder Bescheinigungen oder eine Verwendung der Sach- oder Geldleistungen entgegen einer subventionserheblichen Beschränkung. Aktuelle Beispiele aus der Praxis sind im Bereich der Corona-Hilfen und des Kurzarbeitergeldes angesiedelt.

Subventionsbetrug ist eine Straftat, die mit Geld- und Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Geregelt ist er in § 264 Strafgesetzbuch (StGB).

Die Freiheitsstrafe kann in einfachen Fällen bis zu fünf, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre betragen.

Strafbar ist die Erklärung falscher oder unvollständiger Angaben, die zweckwidrige Mittelverwendung, das Unterlassen subventionsrelevanter Angaben sowie das Vorlegen unrechtmäßig erlangter Subventionsbescheinigungen.

Nicht nur Unternehmer, auch Privatpersonen können sich bei entsprechendem Fehlverhalten strafbar machen.

Schon leichtfertiges Handeln kann die Strafbarkeit begründen (§ 264 Abs. 3 StGB).

Bei einem Subventionsbetrug kann man durch eigenes Tätigwerden unter Umständen eine Strafbarkeit verhindern. So wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft darum bemüht, dass die Subvention nicht gewährt wird. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich bei entsprechenden Vorwürfen umfassend von unserer Strafrechtskanzlei beraten und verteidigen lassen.

Als Mandant erwartet Sie eine erfahrene, fachlich hoch qualifizierte und taktisch versierte Verteidigung.

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ist ein Gesetz, das außerhalb des Anwendungsbereichs des Betäubungs- und Arzneimittelgesetzes den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen (NpS) reguliert. Es ist am 16. November 2016 in Kraft getreten.

Es handelt sich um ein Auffanggesetz für Stoffe, welche nicht vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) umfasst sind.

Mit dem Gesetz soll die Ausbreitung von Designerdrogen bekämpft werden. Designerdrogen sind Suchtstoffe, die illegal hergestellt wurden und durch geringfügige Abwandlungen der chemischen Struktur und ihren pharmakologischen Eigenschaften nicht dem BtMG unterstehen und somit auch nicht durch das BtMG verboten sind.

Eine besondere Form der Designerdroge stellen die NpS dar, die seit dem Jahr 2005 in der Drogenszene eine zunehmende Rolle spielen. Diese psychoaktiv wirkenden Stoffe oder Produkte wurden extra dafür entwickelt, die Wirkung klassischer Drogen nachzuahmen. Sie werden (rechtlich fehlgehend) als „Legal Highs“ beworben und z.B. als Lufterfrischer, Kräutermischung, Badesalze, etc. zumeist offen im Internet oder verdeckt im Darknet angeboten.

Von den NpS geht aber – wie bei klassischen Drogen – auch eine erhebliche Gesundheitsgefahr aus, wie z.B. Kopfschmerzen, Übelkeit, Herzrasen, Wahnvorstellungen, Kreislaufprobleme, Vergiftungen oder Psychosen.

Zunächst wurde vom Gesetzgeber versucht, dem zu begegnen, indem die NpS jeweils einzeln dem BtMG unterstellt wurden. Es wurden mehr als 100 NpS in das BtMG aufgenommen. Allerdings nahm die Zahl der NpS auf dem Markt trotzdem stetig zu, da die Produzenten der NpS ihre Produkte durch kleine chemische Veränderungen andauernd anpassten, um so das BtMG zu umgehen. Die Folge war eine Strafbarkeitslücke dieser NpS.

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe ein eigenständiges Gesetz geschaffen, um besser gegen NpS vorgehen zu können und hat dadurch die Strafbarkeitslücke geschlossen. Hier sind nicht mehr nur einzelne Wirkstoffe, sondern komplette Stoffgruppen aufgeführt und somit verboten.

Das NpSG besteht aus lediglich 7 Normen. In der Anlage zu § 2 Nr. 1 NpSG sind die Stoffgruppen aufgeführt, welche dem Gesetz unterfallen.  

Handelt es sich um Stoffe, die durch das BtMG oder AMG (Arzneimittelgesetz) umfasst sind, so gehen die dort stärker ausdifferenzierten Regelungen denen des NpSG vor.

Das NpSG unterscheidet zwischen einem verwaltungsrechtlichen und einem strafrechtlichen Verbot.

Dem verwaltungsrechtlichen Verbot unterliegt das Handeltreiben, das Inverkehrbringen, das Verbringen in den, aus dem und durch den Geltungsbereich des Gesetzes, das Verabreichen, das Besitzen und das Erwerben (§ 3 Abs. 1 NpSG). Dieses Verbot schafft die Voraussetzung für die Sicherstellung und Vernichtung der NpS auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder und des Bundespolizeigesetzes (§ 3 Abs. 3 NpSG).

Das strafrechtliche Verbot stellt nur Tathandlungen unter Strafe, welche auf eine Weitergabe zielen: Handeltreiben, Inverkehrbringen, Herstellen und das Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes zum Zwecke des Inverkehrbringens (§ 4 NpSG).  Das bedeutet, dass grundsätzlich der Erwerb und der Besitz von NpS zum Zwecke des Eigenkonsums nicht strafbewehrt ist (allerdings verboten nach § 3 NpSG).

Sie werden allerdings strafrechtlich erfasst, wenn sie ihrerseits Teil einer anderen strafbewehrten Handlung – wie etwa des Handeltreibens oder des Inverkehrbringens – sind.

Aufgrund der Entwicklung des Marktes mussten auch die Stoffgruppen des NpSG weiterentwickelt werden. Die Anlage wurde um weitere Stoffgruppen erweitert und somit auf den aktuellen Stand der Erkenntnisse gebracht. Die letzte Änderung ist am 07. Oktober 2022 in Kraft getreten.

Psychoaktive Stoffgesetze

Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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