Was ist die Strafe für 1 kg Kokain?

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Besitz oder Handel mit einer großen Menge Kokain kann zu mehrjährigen Haftstrafen führen.
  • Eine frühzeitige und fachkundige Verteidigung durch spezialisierte Strafverteidiger ist entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
  • Es gibt verschiedene Verteidigungsstrategien und Möglichkeiten der Strafmilderung, die von erfahrenen Anwälten genutzt werden können.

Die Tragweite des Delikts

Der Besitz oder Handel mit Kokain, insbesondere in größeren Mengen wie einem Kilogramm, stellt eine schwerwiegende Straftat dar, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sind, befinden Sie sich zweifellos in einer äußerst belastenden Situation. Die Angst vor einer langen Haftstrafe, der Sorge um die berufliche und familiäre Zukunft sowie die Furcht vor sozialer Stigmatisierung sind nur einige der Ängste, die Betroffene in dieser Lage umtreiben.

Als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung auf Betäubungsmitteldelikte wissen wir um die enormen Herausforderungen, vor denen unsere Mandanten in solchen Fällen stehen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtliche Situation, mögliche Verteidigungsstrategien und den Ablauf eines Strafverfahrens bei Drogendelikten geben.

Rechtliche Grundlagen: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Die rechtliche Grundlage für die Strafbarkeit von Drogendelikten, wie der Besitz von Kokain, bildet das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 29 ff. BtMG. Der Besitz, die Herstellung und der Handel mit Betäubungsmitteln ist in § 29 BtMG unter Strafe gestellt. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bei einer Menge von einem Kilogramm Kokain wird eine nicht geringe Menge angenommen, was einen erhöhten Strafrahmen zur Folge hat. Der Strafrahmen beträgt dann gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, bei einer nicht geringen Menge, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Wird gewerbsmäßig gehandelt, sieht § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG erneut eine Strafverschärfung auf eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor. Wird die Tat im Rahmen von Bandenkriminalität ausgeübt, sieht § 30a BtMG sogar eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vor.

Das Strafmaß für den Besitz, die Herstellung oder der Handel mit Kokain kann je nach Einzelfall und konkreten Umständen erheblich variieren. Grundsätzlich ist bei einer solchen Menge mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass es zahlreiche Faktoren gibt, die das Strafmaß beeinflussen können. Hierzu zählen unter anderem die genaue Rolle des Beschuldigten, Vorstrafen, Geständigkeit und Kooperationsbereitschaft sowie persönliche Lebensumstände und eine eventuelle Suchtproblematik. Eine erfahrene Strafverteidigung kann diese Faktoren gezielt nutzen, um eine Strafmilderung oder in manchen Fällen sogar eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Abgrenzung Eigenbedarf vs. Handel

Ein zentraler Aspekt in vielen Verfahren ist die Frage, ob es sich um Besitz zum Eigenbedarf oder um Handel handelt. Bei einer großen Menge Kokain wird in der Regel von Handelsabsicht ausgegangen, da diese Menge weit über dem liegt, was üblicherweise als Eigenbedarf angesehen wird. Dennoch kann es in Einzelfällen durchaus Argumente geben, die gegen eine Handelsabsicht sprechen. Hier ist eine genaue Analyse des Einzelfalls und eine geschickte Argumentation durch einen spezialisierten Verteidiger unerlässlich.

Verteidigungsstrategien und Lösungsansätze

Als erfahrene Strafverteidiger setzen wir auf eine Vielzahl von Strategien, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen. Dazu gehören eine gründliche Aktenanalyse, die kritische Hinterfragung der Ermittlungsmethoden und die Aufdeckung von Schwachstellen in der Anklage. Wir erarbeiten für jeden Fall eine individuelle Verteidigungsstrategie und nutzen unsere Erfahrung, um in Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft mögliche Strafmilderungen zu erreichen.

In manchen Fällen kann auch die Prüfung von Therapieangeboten oder die Kooperation bei der Aufklärung größerer krimineller Strukturen zu einer deutlichen Strafmilderung führen. Unser Ziel ist es stets, eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine deutliche Strafmilderung zu erreichen. In der Vergangenheit konnten wir in zahlreichen Fällen beachtliche Erfolge für unsere Mandanten erzielen.

Praktische Tipps für Beschuldigte

Wenn Sie mit dem Vorwurf eines Kokaindelikts konfrontiert sind, ist es wichtig, einige grundlegende Verhaltensregeln zu beachten. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht zu unbedachten Äußerungen hinreißen. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und äußern Sie sich nicht ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger und befolgen Sie dessen Anweisungen genau.

Bei einer Durchsuchung ist es wichtig, ruhig und kooperativ zu bleiben, sich aber nicht zur Sache zu äußern. Verlangen Sie die Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses und lassen Sie sich ein Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen. Kontaktieren Sie auch in dieser Situation umgehend Ihren Anwalt.

Der Weg zur erfolgreichen Verteidigung

Eine frühzeitige und fachkundige Verteidigung ist der Schlüssel zu einem möglichst günstigen Verfahrensausgang. Als spezialisierte Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Bereich der BtMG-Delikte bieten wir Ihnen eine umfassende Verteidigung in allen Verfahrensstadien. Wir prüfen kritisch die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Beschlagnahmen, erarbeiten individuelle Verteidigungsstrategien und führen geschickte Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht.

Unsere Mandanten schätzen besonders unsere langjährige Erfahrung und die Aussicht auf eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir kennen die Besonderheiten von BtMG-Verfahren und wissen, worauf es ankommt, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dabei garantieren wir absolute Diskretion und Verschwiegenheit.

Ablauf der Zusammenarbeit

Wenn Sie sich entscheiden, uns mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, beginnen wir mit einem Erstgespräch. In diesem ausführlichen und streng vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihren Fall und erläutern mögliche Strategien. Bei Mandatsübernahme leiten wir sofort die nötigen Schritte ein, wie etwa Akteneinsicht oder Haftprüfung.

Während des gesamten Verfahrens halten wir Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Wir vertreten Sie kompetent gegenüber Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gericht. Auch nach Abschluss des Verfahrens stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite.

Kompetente Verteidigung als Schlüssel zum Erfolg

Ein Strafverfahren wegen des Besitzes oder Handels mit 1 kg Kokain ist zweifellos eine ernsthafte Bedrohung für Ihre Zukunft. Die möglichen Konsequenzen sind gravierend und die emotionale Belastung enorm. Doch mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung können Sie dieser Situation aktiv begegnen.

Als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung auf BtMG-Delikte stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Lage zur Seite. Wir kämpfen mit Leidenschaft und Expertise für Ihre Rechte und setzen alles daran, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je früher Sie sich kompetente Unterstützung sichern, desto besser sind Ihre Chancen auf einen günstigen Verfahrensausgang. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir sind für Sie da.

Häufig gestellte Fragen:

Die Strafe kann je nach Einzelfall variieren, aber in der Regel ist mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen. Bei einem besonders schweren Fall (z.B. als Bandenmitglied oder mit Waffen) nach § 30a BtMG beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Ja, der Handel wird in der Regel härter bestraft als der reine Besitz. Bei 1 kg Kokain wird allerdings meist von einer Handelsabsicht ausgegangen, es sei denn, es gibt stichhaltige Gründe, die dagegen sprechen.

Bei einer Menge von 1 kg Kokain ist eine Bewährungsstrafe in Ausnahmefällen und bei besonders günstigen Umständen möglich.

Ein spezialisierter Strafverteidiger kann die Ermittlungen kritisch prüfen, Schwachstellen in der Anklage aufdecken, eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln und auf Strafmilderung hinwirken.

Strafmildernd können sich u.a. Geständigkeit, Kooperationsbereitschaft, eine bisher strafrechtlich unauffällige Lebensführung, eine Suchtproblematik oder die Bereitschaft zu einer Therapie auswirken.

Eine Einstellung des Verfahrens ist bei dieser Menge Kokain eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Es hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab.

Bewahren Sie Ruhe, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Kooperieren Sie bei der Durchsuchung, äußern Sie sich aber nicht zur Sache.

Die Dauer kann stark variieren, von mehreren Monaten bis zu über einem Jahr. Komplexe Fälle mit umfangreichen Ermittlungen können auch länger dauern.

Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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