– Wie verhalte ich mich bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung? –
Das Wichtigste im Überblick
- Bestechung im geschäftlichen Verkehr kann für Unternehmen und Führungskräfte weitreichende strafrechtliche Konsequenzen haben – von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen und Reputationsschäden
- Die Grenzen zwischen zulässigen Geschenken und strafbarer Bestechung sind oft fließend – professionelle rechtliche Beratung ist essentiell für die rechtssichere Gestaltung von Geschäftsbeziehungen
- Ein effektives Compliance-Management-System mit klaren Richtlinien und Schulungen ist der beste Schutz vor strafrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Zuwendungen und Geschenken
Die Verteidigung beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung verlangt ein hochspezialisiertes Wissen im Steuerstrafrecht. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Alexander Knecht, der durchgehend vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2026 vom Nachrichtenmagazin Focus als Top-Rechtsanwalt im Fachgebiet Strafrecht ausgezeichnet wurde, bearbeitet Steuerstrafsachen bereits seit vielen Jahren. Es ist für Rechtsanwalt Knecht eine Selbstverständlichkeit, dass er mit Ihrem steuerlichen Berater zusammenarbeitet, denn die besten Erfolge werden regelmäßig erzielt durch eine Teamarbeit zwischen Strafrechtler und steuerlichem Berater.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beginnt typischerweise, nachdem der Straf- und Bußgeldsachenstelle durch das zuständige Veranlagungsfinanzamt Unstimmigkeiten mitgeteilt wurden. Dies kann durch interne Prüfungen, Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter oder durch Abgleiche aus Datenbanken geschehen.
Sofern gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werde sollte, empfehlen sich die nachfolgenden Schritte:
- Lesen Sie das Schreiben gründlich durch:
Um welche Steuerjahre geht es, wer ist betroffen?
- Keinerlei Aussagen ohne anwaltliche Beratung:
Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf, wir können dann gemeinsam besprechen, welche konkreten Schritte nun am Sinnvollsten sind.
- Sobald Sie bei uns Mandant sind, werden wir mit Ihnen das steuerstrafrechtliche Einleitungsschreiben besprechen, um dann, im Idealfall unter Einbeziehung Ihres steuerlichen Beraters, eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Typischerweise wird man diese Strategie dann nach einer erfolgten Akteneinsicht anpassen und gemeinsam entscheiden, ob es sinnvoll ist, eine Stellungnahme abzugeben. In der Regel geben wir in Steuerstrafverfahren immer eine Stellungnahme ab, was nicht selten zu einer ganz erheblichen Reduktion der Strafe, im Idealfall auch zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, sofern gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird.
