Die Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung können für die betroffenen Personen sehr belastend sein. In solchen Fällen ist es wichtig, genaue Informationen und professionelle Rechtsberatung zu erhalten. Die Kanzlei Bonorden Knecht steht Ihnen zur Seite und beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit dem Steuerstrafrecht und den damit verbundenen Ermittlungen.
Steuerhinterziehung ist ein strafbares Verhalten, das aus verschiedenen Handlungen resultieren kann, wie zum Beispiel der absichtlichen Verschleierung von Einnahmen oder der falschen Angabe von Ausgaben. Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung können von den zuständigen Straf- und Bußgeldsachenstellen eingeleitet und durchgeführt werden. Hierbei spielen sowohl die Rechte und Pflichten der Betroffenen als auch die Rolle der involvierten Behörden eine bedeutende Rolle.
Termin Vereinbaren– Das Wichtigste im Überblick
- Wir bieten professionelle Beratung in Fragen des Steuerstrafrechts und Ermittlungsverfahren
- Zuständige Behörden können bei Verdacht ein Ermittlungsverfahren einleiten
- Die Kanzlei Bonorden Knecht unterstützt Betroffene bei der Wahrung ihrer Rechte und Interessen
Grundlagen der Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist gemäß den §§ 370 ff. Abgabenordnung (AO) eine strafbare Handlung, die sich auf das unerlaubte Vermeiden oder Verringern von Steuerzahlungen bezieht. Dies kann durch unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung erfolgen, ebenso durch Verheimlichung von Einkommen oder Vermögen. In solchen Fällen sind wir als Anwälte für Strafrecht und Steuerrecht zuständig und helfen betroffenen Personen dabei, sich im Steuerstrafverfahren zu verteidigen.
Die Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat, die von der Steuerfahndungsstelle verfolgt wird. Es gibt verschiedene Formen von Hinterziehung, die unterschiedliche strafrechtliche und steuerliche Folgen haben können. Die Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung liegen in der Regel zwischen 5 und 10 Jahren.
– Formen und Beispiele von Steuerhinterziehung
- Unrichtige Angaben in der Steuererklärung: Die bewusste Angabe falscher Informationen, um Steuern zu vermeiden oder zu verringern, fällt unter diese Kategorie. Zum Beispiel könnte ein Unternehmen die Höhe seiner Einkünfte oder den Wert seines Vermögens falsch angeben.
- Nichtabgabe oder verspätete Abgabe der Steuererklärung: Unternehmen und Privatpersonen sind verpflichtet, fristgerecht eine Steuererklärung abzugeben. Wenn diese Pflicht nicht erfüllt wird, kann dies auch als Steuerhinterziehung gewertet werden.
- Unterschlagung von Besteuerungsgrundlagen: Hierbei werden bestimmte Besteuerungsgrundlagen, wie etwa Einkommen oder Umsätze, vor dem Finanzamt verborgen gehalten.
Als Experten im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir uns der Risiken für Unternehmen und Einzelpersonen bewusst und stehen unseren Mandanten beratend zur Seite.
Ablauf eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung
– Verfahrensablauf
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beginnt in der Regel mit einem Anfangsverdacht, bei dem die zuständigen Finanzbehörden, wie das Finanzamt, den Verdacht einer steuerrechtlichen Straftat haben. Die Steuerfahndung erwirkt dann häufig bei dem zuständigen Gericht einen Durchsuchungsbeschluss. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens werden Beweismittel gesichert, Zeugen befragt und ggf. eine Vernehmung des Beschuldigten durchgeführt.
– Rolle der Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft
Das Finanzamt und das Hauptzollamt sowie das Bundeszentralamt für Steuern und im Falle von Kindergeldbezug die Familienkassen sind für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens zuständig. Die Finanzbehörden sind sowohl für die steuerliche Seite als auch für die strafrechtliche Seite zuständig. Die Staatsanwaltschaft führt in größeren Fällen das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und entscheidet, ob eine Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird. Im Falle einer Anklage kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht.
– Mögliche Konsequenzen und Strafen
Je nach Schwere der Steuerhinterziehung können unterschiedliche Folgen drohen. Zu den möglichen Konsequenzen gehören Geldstrafen, Freiheitsstrafen und zusätzliche steuerliche Zahlungen.
Eine effektive Verteidigung ist hierbei von großer Bedeutung. Daher empfehlen wir, sich von einem Anwalt für Strafrecht wie uns beraten zu lassen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Rechte der Betroffenen
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beginnt mit dem Anfangsverdacht einer Steuerstraftat. Die Beschuldigten haben Rechte im Verfahren.
Rechte der Beschuldigten:
- Recht auf einen Verteidiger: Die Beschuldigten haben das Recht, einen (erfahrenen) Rechtsanwalt als Verteidiger zu beauftragen, um eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
- Akteneinsicht: Der Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen, um sich einen Überblick über den Stand der Ermittlungen zu verschaffen und auf dieser Basis die Strategie für die Verteidigung zu entwickeln.
– Umgang mit Anfragen und Maßnahmen der Finanzbehörden
Im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung kommt es häufig zu Anfragen und Maßnahmen seitens der Finanzbehörden. In solchen Fällen ist Folgendes zu beachten:
- Rechtsanwalt konsultieren: Sobald Sie Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren erhalten, sollten Sie unverzüglich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht konsultieren. Eine Ersteinschätzung Ihres Falles kann Ihnen wertvolle Informationen und eine realistische Einschätzung der Sachlage liefern. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
- Kommunikation durch den Verteidiger: Die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und der Finanzverwaltung sollte über Ihren Verteidiger stattfinden. Der Verteidiger wird versuchen, eine Verurteilung zu vermeiden.
- Aufklärung mögliche Strafen: Abhängig von der Schwere der Steuerhinterziehung kann das Strafmaß variieren. Geldstrafen und Freiheitsstrafen sind mögliche Strafen bei einer Verurteilung. Ihr Rechtsanwalt wird Sie über die möglichen Szenarien aufklären.
Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten der Betroffenen im Ermittlungsverfahren zu kennen und bei Anfragen und Maßnahmen der Finanzbehörden angemessen zu reagieren. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt wie uns kann das Risiko einer Verurteilung minimiert und eine bestmögliche Verteidigung gewährleistet werden.
Wie kann die Kanzlei Bonorden Knecht helfen?
Wir, die Kanzlei Bonorden Knecht, sind auf alle Fragen zum Steuerstrafrecht spezialisiert und beraten Sie bei Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Wir bieten unseren Mandanten die folgenden Dienstleistungen an:
- Beratung: Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Ermittlungsverfahren auf.
- Verteidigung: Wir vertreten Sie vor Gericht und setzen uns für Ihre Interessen ein.
- Verhandlung: Wir führen Verhandlungen mit den Ermittlungsbehörden, um eine günstige Lösung im Verfahren zu erreichen.
- Strategieentwicklung: Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an einer zielführenden Strategie, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Häufig gestellte Fragen
Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle, die bei Verdacht einer Steuerhinterziehung zuständig ist (§ 386 Abs. 1 AO). Im Laufe des Verfahrens werden Beweise gesammelt und geprüft, ob der Verdächtige vorsätzlich gehandelt hat. Wir bei der Kanzlei Bonorden Knecht unterstützen unsere Mandanten bei diesem Prozess und bieten auch fachlichen Beistand bei Durchsuchungen der Steuerfahndung.
Ein Steuerstrafverfahren kann eingeleitet werden, wenn es einen begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung gibt. Hierzu zählt beispielsweise das vorsätzliche Verheimlichen von Einnahmen. Die Zuständigkeit für die Einleitung liegt bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle.
Die Strafen bei Steuerhinterziehung können je nach Schwere des Falles unterschiedlich ausfallen. Typische Strafen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
Ein Steuerstrafverfahren kann in der Tat wegen Nichtabgabe einer Steuererklärung eingeleitet werden, wenn die Nichtabgabe vorsätzlich erfolgt. Dafür muss jedoch eine konkrete Täuschungshandlung vorliegen, beispielsweise durch das bewusste Verschweigen von relevanten Informationen.
Die Dauer der Ermittlungen durch die Steuerfahndung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Unsere Kanzlei steht den Mandanten zur Seite, um ihre Rechte während des Ermittlungsverfahrens zu wahren.
Wir unterstützen Sie
Sie können sich an uns insbesondere bei folgenden Vorwürfen aus dem Bereich des Steuerstrafrechts wenden: