Nicht geringe Menge Kokain

Rechtliche Folgen und Verteidigungsmöglichkeiten – Was Sie wissen müssen

Das Wichtigste im Überblick

  • Die „nicht geringe Menge“ bei Kokain liegt aktuell bei 5 Gramm Kokainhydrochlorid und führt zu erheblich höheren Strafen
  • Spezialisierte Strafverteidigung ist entscheidend für günstige Verfahrensausgänge bei Kokain-Delikten
  • Frühzeitige anwaltliche Beratung kann Ihre Rechte schützen und Ihre Verteidigungschancen deutlich verbessern

Was bedeutet „nicht geringe Menge“ bei Kokain?

Die Unterscheidung zwischen geringer und nicht geringer Menge ist im Betäubungsmittelrecht von zentraler Bedeutung. Bei Kokain hat der Bundesgerichtshof die Grenze zur nicht geringen Menge auf 5 Gramm Kokainhydrochlorid festgelegt. Diese Menge bezieht sich auf den Wirkstoffgehalt, nicht auf das Gesamtgewicht des sichergestellten Stoffes.

Wichtig zu wissen: Auch wenn die tatsächlich gefundene Menge unter 5 Gramm liegt, kann der Vorwurf einer nicht geringen Menge vorliegen, wenn der Reinheitsgrad entsprechend hoch ist. Umgekehrt kann bei stark gestrecktem Kokain auch eine größere Menge noch als geringe Menge eingestuft werden.

Rechtliche Konsequenzen bei nicht geringer Menge Kokain

Der Besitz, Handel oder die Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge wird nach § 29a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren bestraft. Im Gegensatz dazu sieht § 29 BtMG für Fälle mit geringer Menge eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Die Strafzumessung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art und Umfang der Tatbeteiligung
  • Vorstrafen
  • Persönliche Lebensumstände des Beschuldigten
  • Grad der Abhängigkeit (falls vorhanden)

Strafverschärfende Faktoren bei Drogendelikten

Bei der Strafzumessung in Betäubungsmittelverfahren berücksichtigen Gerichte verschiedene Umstände, die zu einem höheren Strafmaß führen können. Besonders ins Gewicht fallen die Menge und Qualität der Drogen. Werden die Grenzwerte zur „nicht geringen Menge“ überschritten oder liegt ein besonders hoher Reinheitsgrad vor, zieht dies härtere Strafen nach sich. Die Art des Delikts spielt eine wichtige Rolle: Handel wird deutlich schwerer bestraft als bloßer Besitz. Auch die gewerbsmäßige Begehung oder das Handeln im großen Stil wirken strafverschärfend. Vorstrafen, besonders im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, führen regelmäßig zu höheren Strafen. Bei der Herstellung von Drogen achten Gerichte auf Dauer und Umfang der Produktion. Wann liegt strafbarer Besitz vor?

Weitere rechtliche Konsequenzen bei Kokaindelikten: Was kann auf mich zukommen?

  1. Führerscheinrechtliche Folgen

Der Umgang mit Kokain wirkt sich gravierend auf die Fahrerlaubnis aus. Bereits einmaliger Konsum kann zum Führerscheinentzug führen, da die charakterliche Eignung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung infrage steht. Besonders schwerwiegend sind Fahrten unter Kokaineinfluss. Die Wiedererlangung des Führerscheins erfordert in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung.

  1. Überwachungsmaßnahmen

Bei schwerwiegendem Verdacht können die Ermittlungsbehörden eine Telekommunikationsüberwachung anordnen. Dies betrifft Fälle von Handel, nicht geringer Menge oder bandenmäßiger Begehung. Die Überwachung erstreckt sich auch auf Messenger-Dienste. Selbst bei kleineren Delikten können die Behörden durch beschlagnahmte Mobiltelefone an relevante Informationen gelangen.

  1. Hausdurchsuchungen

Durchsuchungen finden bei Betäubungsmitteldelikten häufig und unangekündigt statt. Ein richterlicher Beschluss muss vorliegen und bestimmt den Umfang der Maßnahme. Auch Zufallsfunde dürfen verwertet werden. Betroffene haben das Recht auf anwaltlichen Beistand und sollten auf einer sorgfältigen Dokumentation der beschlagnahmten Gegenstände bestehen.

  1. Untersuchungshaft

Die Anordnung von Untersuchungshaft erfolgt bei schwerwiegenden Fällen. Dies betrifft insbesondere den Handel mit größeren Mengen oder bandenmäßige Strukturen. Die Handhabung unterscheidet sich je nach Bundesland. 

Verteidigungsstrategien bei Vorwürfen wegen nicht geringer Menge Kokain

Als erfahrene Strafverteidiger setzen wir auf individuelle, an Ihren Fall angepasste Verteidigungsstrategien. Hier einige mögliche Ansatzpunkte:

  1. Überprüfung der Beweismittel: Wir hinterfragen kritisch, ob Durchsuchungen und Beschlagnahmungen rechtmäßig durchgeführt wurden. Verfahrensfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.
  1. Argumentation für einen minder schweren Fall: Wir arbeiten heraus, welche Umstände für eine mildere Beurteilung sprechen, etwa eine untergeordnete Tatbeteiligung oder eine eigene Abhängigkeit.
  1. Aushandlung von Deals: In geeigneten Fällen können wir mit der Staatsanwaltschaft über eine Verständigung im Strafverfahren verhandeln, um eine günstigere Strafe zu erreichen.
  1. Therapie statt Strafe: Bei vorliegender Drogenabhängigkeit kann unter Umständen eine Therapie anstelle einer Haftstrafe erreicht werden (§ 35 BtMG).

Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Eine frühzeitige und kompetente Verteidigung kann den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen. In vielen Fällen konnten wir Freisprüche oder deutliche Strafmilderungen für unsere Mandanten erwirken.

Verhalten bei Durchsuchung oder Festnahme

Sollten Sie mit dem Vorwurf eines Kokain-Delikts konfrontiert werden, ist Ihr Verhalten in den ersten Stunden oft entscheidend. Beachten Sie folgende Punkte:

  1. Bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie höflich gegenüber den Beamten.
  2. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
  3. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltlichen Rat.
  4. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger.
  5. Dokumentieren Sie, soweit möglich, den Ablauf der Maßnahmen.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann verhindern, dass Sie unbeabsichtigt Aussagen machen, die Ihre Position im späteren Verfahren schwächen.

So starten wir Ihre Verteidigung

Nach Ihrer Kontaktaufnahme reagieren wir umgehend:

  1. Wir bieten Ihnen zeitnah ein persönliches Erstgespräch an.
  2. In diesem Gespräch analysieren wir Ihren Fall detailliert und erläutern mögliche Verteidigungsstrategien.
  3. Wir besprechen das weitere Vorgehen und klären alle Ihre Fragen.
  4. Bei Mandatsübernahme beginnen wir sofort mit der Akteneinsicht und der Ausarbeitung Ihrer individuellen Verteidigungsstrategie.

Unser Ziel ist es, von Anfang an die Weichen für einen möglichst günstigen Verfahrensausgang zu stellen. Je früher Sie uns einschalten, desto besser können wir Ihre Rechte schützen und Ihre Interessen vertreten.

Häufig gestellte Fragen:

Bei Kokain liegt die Grenze zur nicht geringen Menge bei 5 Gramm Kokainhydrochlorid. Dabei kommt es auf den Wirkstoffgehalt an, nicht auf das Gesamtgewicht der sichergestellten Substanz.

Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren vor. Die genaue Strafe hängt von vielen Faktoren ab, wie der Tatbeteiligung, Vorstrafen und persönlichen Umständen.

Ja, wenn der Reinheitsgrad des Kokains entsprechend hoch ist. Entscheidend ist der tatsächliche Wirkstoffgehalt.

Auch Ersttäter können bei nicht geringer Menge mit erheblichen Strafen rechnen. Allerdings kann die fehlende Vorstrafe bei der Strafzumessung positiv berücksichtigt werden.

In bestimmten Fällen, insbesondere bei eigener Abhängigkeit, kann eine Therapie statt einer Haftstrafe angeordnet werden. Diese Option besteht bei Strafen bis zu zwei Jahren, sofern das Gericht eine Sucht als Tatmotiv feststellt. Bei längeren Haftstrafen muss zunächst ein Teil verbüßt werden, bevor eine Therapie möglich wird. Während der Behandlung finden regelmäßige Kontrollen statt. Ein Therapieabbruch führt zur sofortigen Inhaftierung.

Die Dauer kann stark variieren, von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann oft zu einer Beschleunigung beitragen.

Nicht automatisch. Allerdings kann ein Eintrag im Führungszeugnis bei einer Verurteilung zu beruflichen Problemen führen.

Ja, das Schweigerecht ist ein fundamentales Recht des Beschuldigten. Seine Ausübung darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen.

Verfahrensfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen. Ein erfahrener Anwalt wird die Rechtmäßigkeit aller Ermittlungsmaßnahmen genau prüfen.

Die beste Vorbereitung ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt. Er wird mit Ihnen die Strategie besprechen, mögliche Fragen durchgehen und Sie auf den Ablauf der Verhandlung vorbereiten.

Nicht geringe Menge Kokain

Die Rechtsanwälte

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