Nicht geringe Menge Cannabis

Grenzwerte, Strafen & Verteidigung

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem wegweisenden Beschluss vom 18. April 2024 für Klarheit und zugleich neue Herausforderungen gesorgt. Während das neue Konsumcannabisgesetz den privaten Konsum teilweise nicht mehr verbietet, bleiben die strafrechtlichen Konsequenzen bei Überschreitung der nicht geringen Menge unverändert schwer.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Grenze der nicht geringen Menge liegt bei 7,5 Gramm reinem THC
  • Überschreitungen können zur Freiheitsstrafe führen
  • Eine frühzeitige, professionelle Strafverteidigung ist entscheidend für den Verfahrensausgang

Nicht geringe Menge Cannabis: Die aktuellen Grenzwerte

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 18. April 2024 (1 StR 106/24) die Grenze für die nicht geringe Menge bei Cannabis auf 7,5 Gramm reinen THC-Gehalt beibehalten. Diese Menge entspricht bei durchschnittlichem Cannabis mit einem THC-Gehalt von 15% etwa 50 Gramm Pflanzenmaterial. Bei stärkerem Cannabis mit 20% THC erreicht man diese Grenze bereits bei 37,5 Gramm.

Rechtliche Folgen bei Überschreitung der nicht geringen Menge

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur nicht geringen Menge hat weitreichende Konsequenzen für Cannabis-Konsumenten und -Besitzer. Der Grenzwert von 7,5 Gramm reinem THC wurde ausdrücklich bestätigt, obwohl der Gesetzgeber im Rahmen der Legalisierung eine Anhebung diskutiert hatte. Diese strikte Haltung des BGH zeigt die fortbestehende rechtliche Brisanz des Themas.

Strafen bei Überschreitung der nicht geringen Menge

Das neue Cannabisgesetz sieht in § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, wenn Sie Cannabis in nicht geringer Menge besitzen. Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen nicht mehr möglich.

Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung. Wir kennen die effektivsten Strategien im Umgang mit dem neuen Cannabisgesetz.

Sofortmaßnahmen bei Polizeikontakt

Als erfahrene Strafverteidiger wissen wir: Die ersten Momente einer Polizeikontrolle sind entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf bei Verdacht auf eine nicht geringe Menge Cannabis. Befolgen Sie unbedingt diese wichtigen Verhaltensregeln:

  1. Oberste Priorität hat es, Ruhe zu bewahren. Bleiben Sie höflich und kooperativ im Umgang mit den Beamten. Vermeiden Sie hektische Bewegungen und folgen Sie den grundlegenden Anweisungen der Polizei.
  2. Ihr wichtigstes Recht in dieser Situation ist das Recht zu schweigen. Machen Sie keine Aussagen zur Sache und geben Sie insbesondere keine Auskünfte über Mengen oder THC-Gehalt. Unterschreiben Sie keine Dokumente, bevor Sie nicht anwaltlichen Rat eingeholt haben.
  3. Bestehen Sie von Anfang an auf Ihr Recht auf einen Strafverteidiger. Unsere Kanzlei ist für Sie jederzeit erreichbar. Sprechen Sie erst nach Rücksprache mit uns mit den Ermittlungsbehörden.
  4. Achten Sie auf eine lückenlose Dokumentation: Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und bestehen Sie auf ein detailliertes Beschlagnahmeprotokoll. 
  5. Als Fachanwälte für Strafrecht verteidigen wir Sie bundesweit in Fällen von nicht geringer Menge Cannabis. Unsere Kanzlei Bonorden Knecht verfügt über jahrelange Erfahrung in der Strafverteidigung und kennt die effektivsten Strategien im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.

Häufig gestellte Fragen:

Die nicht geringe Menge Cannabis wird seit dem BGH-Beschluss vom April 2024 weiterhin bei 7,5 Gramm reinem THC angesetzt. Bei durchschnittlichem Cannabis (15% THC) entspricht dies etwa 50 Gramm, bei stärkerem Cannabis (20% THC) bereits 37,5 Gramm. Unsere Fachanwälte prüfen in jedem Fall die exakte THC-Bestimmung und mögliche Verteidigungsoptionen.

Kontaktieren Sie uns am besten sofort bei ersten Ermittlungen wegen nicht geringer Menge. Als erfahrene Strafverteidiger bearbeiten wir Ihr Mandat akribisch und sind ständig für Sie erreichbar.

Nicht geringe Menge Cannabis

Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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