Auch Zeugen haben das Recht auf einen Anwalt.
Das Erfordernis eines Zeugenbeistandes kann unterschiedliche Gründe haben. Nicht selten gibt es unerfahrenen und ängstlichen Zeugen schlicht ein beruhigendes Gefühl, sich in Anwesenheit eines von ihnen beauftragten Rechtsanwaltes vernehmen zu lassen. Auch gibt es Zeugen, die der deutschen Sprache nur beschränkt mächtig oder unsicher sind und deshalb sichergehen wollen, auch richtig verstanden zu werden, und deshalb die Anwesenheit eines Zeugenbeistandes wünschen.
Nicht zuletzt kann es Verfahren geben, in denen auch Zeugen Gefahr laufen, sich selbst zu belasten oder in denen Zeugen – bei Verfahren gegen Angehörige – ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. In derartigen Fällen empfiehlt sich die Beauftragung eines Zeugenbeistandes, der über in diesen Fällen in Betracht kommende Auskunfts- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte beraten kann.
Die Rechtsanwälte Bonorden und Knecht übernehmen Ihre Vertretung als Zeugenbeistand. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.