Herstellung / Anbau von Betäubungsmitteln

Herr Rechtsanwalt Knecht verteidigt bereits seit 18 Jahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts. Hierdurch verfügt er in diesem Bereich über exzellente Erfahrungen. Ferner bildet er sich regelmäßig im Betäubungsmittelstrafrecht fort und setzt sich intensiv mit der aktuellen Rechtsprechung auseinander. Er bearbeitet seine Mandate stets mit höchstem Einsatz, was unerlässlich ist, um eine bestmögliche Verteidigung im Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu gewährleisten.

Der Schwerpunkt seiner Verteidigungstätigkeit liegt in Baden-Württemberg. Auf Anfrage übernimmt er aber auch bundesweit Mandate in diesem Bereich.

Unter dem Herstellen von Betäubungsmitteln versteht man laut der gesetzlichen Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 4 BtMG das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln.

Gewinnung bedeutet die mechanische oder chemische Trennung von Betäubungsmittelpflanzen und deren Produkten während das Anfertigen die chemische Entwicklung halb- oder vollsynthetischer Betäubungsmittel umfasst.

Bei dem Zubereiten geht es vor allem um Mischungs-, Streckungs- und Lösungsvorgänge, die an Betäubungsmitteln vorgenommen werden.

Unter Bearbeitung versteht man alle mechanischen und chemischen Veränderungen von Betäubungsmitteln.

Etwas anderes hingegen ist die Verarbeitung, welche die Einwirkung auf Stoffe umfasst, die zu einer Zubereitung oder zu einem neuen Stoff führen, so zum Beispiel bei der Lösung eines Betäubungsmittels in Alkohol oder auch der Tarnung eines Betäubungsmittels.

Im Gegensatz zum Zubereiten umfasst das Reinigen die Befreiung eines Betäubungsmittels von Fremdstoffen.

Unter Umwandeln versteht man eine mechanische oder chemische Veränderung von Stoffen in neue Betäubungsmittel mit neuartigen Eigenschaften.

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Anbau von Betäubungsmitteln

Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

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