– Neue Regeln 2024 im Detail –
Als bundesweit tätige Strafverteidiger der Kanzlei Bonorden Knecht informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grenzen des Cannabis-Besitzes. Das neue Konsumcannabisgesetz vom 1. April 2024 bringt weitreichende Änderungen mit sich. Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Gerade jetzt ist fachanwaltliche Expertise besonders wichtig.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Rechtslage zu Cannabis in Deutschland hat sich jüngst geändert, was zu Unsicherheiten bezüglich erlaubter Mengen und Nutzungsformen führt.
- Für den Eigengebrauch, Anbau und Besitz von Cannabis gelten nun neue, teils komplexe Regelungen, die eine professionelle rechtliche Beratung empfehlenswert machen.
- Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Konsumcannabisgesetz drohen weiterhin strafrechtliche Konsequenzen, die durch fachkundige anwaltliche Unterstützung oft gemindert werden können.
Cannabis 2024: Was ist im privaten Bereich erlaubt?
Der private Konsum von Cannabis ist für Erwachsene nun grundsätzlich nicht mehr verboten. Allerdings gibt es klare Mengenbegrenzungen:
- In der Öffentlichkeit dürfen maximal 25 Gramm Cannabis mitgeführt werden.
- Zu Hause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis gestattet.
Diese Differenzierung zeigt das Bestreben des Gesetzgebers, den privaten Konsum zu ermöglichen, gleichzeitig aber den öffentlichen Raum zu regulieren.
Wichtig: Diese Mengen gelten pro Person. Wer in einer Wohngemeinschaft oder mit der Familie zusammenlebt, sollte besonders vorsichtig sein, da die Gesamtmenge schnell überschritten werden kann. Da sich gesetzliche Regelungen ändern können, empfehlen wir, regelmäßig offizielle Informationsquellen zu konsultieren, um über aktuelle Gesetze und Vorschriften informiert zu bleiben.
Der private Anbau – So bleiben Sie legal
Eine der größten Neuerungen ist die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis. Allerdings gelten auch hier strikte Vorgaben:
- Maximal drei weibliche, blühende Pflanzen pro erwachsener Person sind erlaubt.
- Der Anbau muss gegen den Zugriff von Kindern und Jugendlichen gesichert sein.
- Es dürfen keine chemischen Pflanzenschutzmittel oder Wachstumsbeschleuniger verwendet werden.
Medizinisches Cannabis: Besondere Regelungen
Für Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, gelten gesonderte Bestimmungen. Die Verschreibung durch einen Arzt und die Abgabe über Apotheken sind weiterhin der reguläre Weg. Allerdings haben sich die Zugangshürden in einigen Bereichen verringert.
Cannabis im Straßenverkehr – Diese Regeln gelten
Der neue THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm im Straßenverkehr ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Diese Anpassung soll eine verhältnismäßigere Bewertung im Vergleich zu Alkohol am Steuer ermöglichen.
Wichtige Regelungen:
- Absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige
(§ 24c Abs. 1 StVG) - Verschärfte Sanktionen bei Mischkonsum mit Alkohol (§ 24a Abs. 2a StVG)
- Strafbarkeit bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB)
Bei Fahruntüchtigkeit mit Ausfallerscheinungen droht zusätzlich:
- Strafverfahren nach § 316 StGB
- Geldstrafe (bei Ersttätern)
- Führerscheinentzug mit etwa 8- 12-monatiger Sperrfrist
- MPU-Anordnung vor Neuerteilung
Besonders kritisch wird es, wenn Cannabis im Straßenverkehr nachgewiesen wird. Anders als beim Alkohol gibt es hier keine festen Grenzwerte. THC ist noch lange nach dem Konsum nachweisbar, auch wenn keine Beeinträchtigung mehr vorliegt. Als Ihre rechtlichen Berater entwickeln wir Strategien, um Ihren Führerschein zu schützen und im Ernstfall zu verteidigen.
Cannabis am Arbeitsplatz – Das ist erlaubt
Die neuen Cannabis-Regelungen schaffen auch im Beruf wichtige rechtliche Grundlagen:
Ihre gesetzlichen Rechte:
- Privater Cannabiskonsum ist grundsätzlich legal
- Arbeitgeber kann Privatkonsum nicht untersagen aber Konsum während Arbeitszeit untersagbar
Wichtige Einschränkungen beachten:
- Sicherheitsrelevante Berufe erfordern besondere Vorsicht
- Strikte Grenzen für Fahrzeugführer und Piloten
- Absolute Verbotszonen nahe Jugendeinrichtungen
- Arbeitsleistung darf nicht beeinträchtigt sein
Schutz vor unberechtigten Maßnahmen:
- Kündigung erfordert konkrete Pflichtverletzung
- Abmahnung nur bei nachweisbaren Verstößen
- Beschäftigungsverbot ausschließlich bei Gefährdung
- Vergütungsausfall muss begründet sein
Rechtliche Unterstützung – So helfen wir Ihnen
Die neuen Cannabis-Regelungen bieten viele Freiheiten, setzen aber auch klare Grenzen. Halten Sie die Mengen genau ein und beachten Sie die Schutzvorschriften. Im Zweifelsfall holen Sie sich rechtliche Beratung. Ein Fehler kann schwerwiegende Folgen haben.
Als Fachanwälte für Strafrecht unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Cannabis. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Unsere Expertise hilft Ihnen, unnötige rechtliche Risiken zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen:
Zu Hause sind 50 Gramm erlaubt, unterwegs maximal 25 Gramm getrocknetes Cannabis.
In Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie im Umkreis von 200 Metern. Auch in Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr nicht gestattet.
Der Besitz und Konsum ist ab 18 Jahren erlaubt. Für 18-21-Jährige gelten reduzierte Höchstmengen.
Maximal drei weibliche Pflanzen pro erwachsener Person sind im privaten Wohnbereich erlaubt.
Die Anbauvereinigungen dürfen maximal 500 Mitglieder haben und benötigen eine behördliche Erlaubnis. Die Mitgliedschaft muss mindestens drei Monate bestehen.
Streng ist das Gesetz, was die Weitergabe von Cannabis angeht. Auch Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken, ist verboten.
Cannabis muss in einem kindersicheren, verschlossenen Behältnis transportiert werden und darf nicht sichtbar sein.
Der Anbau muss gegen Diebstahl und Zugriff durch Minderjährige gesichert sein. Die Pflanzen dürfen von außen nicht sichtbar sein.