Amphetamin nicht geringe Menge

Was Sie jetzt wissen müssen

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge bei Amphetamin auf 10 Gramm Amphetamin-Base festgelegt.
  • Eine erfolgreiche Verteidigung ist auch bei Überschreitung der nicht geringen Menge möglich – frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend

Die strafrechtliche Bedeutung der nicht geringen Menge

Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet bei der strafrechtlichen Verfolgung verschiedene Mengenkategorien. Die nicht geringe Menge stellt dabei eine besonders wichtige Grenze dar, da ihre Überschreitung zu einer erheblichen Strafschärfung führt. Bei Amphetamin hat der Bundesgerichtshof diese Grenze bei 10 Gramm Amphetamin-Base festgelegt. Diese Grenze ist für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bindend.

Für die Bestimmung der nicht geringen Menge ist der Wirkstoffgehalt der Base entscheidend, nicht das Bruttogewicht des sichergestellten Materials. Dies bedeutet in der Praxis, dass bei einem Gemisch mit niedrigerem Reinheitsgehalt entsprechend mehr Substanz erforderlich ist, um die Grenze zur nicht geringen Menge zu überschreiten. Die exakte Bestimmung erfolgt durch kriminaltechnische Gutachten, deren Ergebnisse für das Strafverfahren von zentraler Bedeutung sind.

Für die Strafverfolgung ist dabei unerheblich, ob das Amphetamin zum Eigenkonsum oder zum Handel bestimmt war. Allein das Überschreiten der Grenze von 10 Gramm Base führt zur Anwendung der verschärften Strafvorschriften. Allerdings kann der Verwendungszweck bei der konkreten Strafzumessung durchaus eine wichtige Rolle spielen.

Strafrahmen und rechtliche Konsequenzen

Die Überschreitung der nicht geringen Menge bei Amphetamin führt zu einer deutlichen Verschärfung des Strafrahmens. Nach § 29a BtMG ist eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorgesehen. Dies bedeutet eine erhebliche Strafschärfung gegenüber den Grundtatbeständen des § 29 BtMG. 

Die Mindeststrafe von einem Jahr bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Inhaftierung unvermeidlich ist. Das Gericht verfügt über verschiedene Möglichkeiten, die Strafe den Umständen des Einzelfalls anzupassen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB. Diese kommt in Betracht, wenn eine positive Sozialprognose gestellt werden kann.

Für die Strafzumessung sind zahlreiche Faktoren relevant:

  • Die konkrete Menge des Betäubungsmittels und der Grad der Überschreitung der nicht geringen Menge
  • Die Rolle des Täters (Konsument, Kleindealer, professioneller Händler)
  • Vorstrafen, insbesondere einschlägige Verurteilungen
  • Persönliche Lebensumstände und soziale Integration
  • Therapiebereitschaft und bereits unternommene Therapieversuche

In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handel oder bandenmäßiger Begehung, sieht das Gesetz noch höhere Mindeststrafen vor. Nach § 30a BtMG droht hier eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Täter als Mitglied einer Bande handelt oder gewerbsmäßig Betäubungsmittel in nicht geringer Menge einführt.

Verteidigungsstrategien im BtMG-Verfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung in Verfahren wegen nicht geringer Mengen Amphetamin erfordert ein systematisches und strategisches Vorgehen. Bereits zu Beginn des Verfahrens müssen wichtige Weichen gestellt werden. Die erste Phase der Verteidigung konzentriert sich auf die Überprüfung der Ermittlungsmaßnahmen. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte kritisch zu prüfen:

Die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Beschlagnahmen: Lag ein richterlicher Beschluss vor? Wurden die Grenzen der Durchsuchung eingehalten? War die Beschlagnahme verhältnismäßig?

Die Verwertbarkeit von Beweismitteln: Wurden Beschuldigtenrechte gewahrt? Erfolgte eine ordnungsgemäße Belehrung? Sind die Beweisketten lückenlos dokumentiert?

Die Zulässigkeit von Telekommunikationsüberwachungen: Lagen die gesetzlichen Voraussetzungen vor? Wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet?

Praktische Handlungsempfehlungen für Beschuldigte

Bei Konfrontation mit einem Verfahren wegen nicht geringer Mengen Amphetamin ist schnelles, aber überlegtes Handeln erforderlich. Die ersten Stunden und Tage nach Bekanntwerden der Ermittlungen sind oft entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf.

Von zentraler Bedeutung ist das Verhalten bei einer Durchsuchung oder vorläufigen Festnahme. In dieser Situation ist es elementar, Ruhe zu bewahren und die eigenen Rechte zu kennen. Ein Beschuldigter hat das Recht zu schweigen, und von diesem Recht sollte ohne vorherige anwaltliche Beratung auch Gebrauch gemacht werden. Jede Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden kann später im Verfahren verwendet werden, auch wenn sie zunächst entlastend erscheint.

Bei einer Durchsuchung sollten Beschuldigte:

  • Den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und aufmerksam lesen
  • Die Anwesenheit einer Vertrauensperson verlangen
  • Ein Protokoll über beschlagnahmte Gegenstände verlangen
  • Keine Erklärungen zur Sache abgeben
  • Umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren

Der weitere Verfahrensablauf

Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen nicht geringer Mengen Amphetamin folgt in der Regel ein mehrstufiger Prozess. Die Staatsanwaltschaft wird zunächst die Ermittlungen aufnehmen und Beweise sichern. Dies umfasst typischerweise:

  • Die kriminaltechnische Untersuchung der sichergestellten Substanzen
  • Die Auswertung von Kommunikationsdaten
  • Die Befragung von Zeugen
  • Die Analyse von Finanztransaktionen

Häufig gestellte Fragen:

Die nicht geringe Menge liegt bei 10 Gramm Amphetamin-Base. Entscheidend ist nicht das Gesamtgewicht des sichergestellten Materials, sondern der Wirkstoffgehalt. 

Welche Strafen drohen bei Überschreitung der nicht geringen Menge?

Das Gesetz sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Das konkrete Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab: der genauen Menge, der Rolle des Beschuldigten, möglichen Vorstrafen und den persönlichen Lebensumständen. Durch eine frühzeitige Verteidigung lässt sich das Strafmaß oft deutlich reduzieren.

Sie haben das Recht zu schweigen und sollten dieses auch nutzen. Kontaktieren Sie stattdessen umgehend einen Fachanwalt. Eine Aussage sollte erst nach gründlicher Vorbereitung mit dem Verteidiger erfolgen.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit aller Ermittlungsmaßnahmen, von der Durchsuchung bis zur Beschlagnahme. Ein gut vorbereitetes Geständnis kann strafmildernd wirken. Wie kann ich eine Haftstrafe vermeiden?

Eine Bewährungsstrafe ist möglich, wenn eine positive Sozialprognose gestellt werden kann.

Ein Geständnis kann das Strafmaß erheblich mildern. Allerdings muss der Zeitpunkt gut gewählt sein. Sprechen Sie niemals ohne anwaltliche Beratung mit den Ermittlungsbehörden. Wir entwickeln mit Ihnen die optimale Strategie für Ihren Fall.

Ein Durchsuchungsbeschluss muss vorliegen und Ihnen gezeigt werden. Sie haben das Recht, anwesend zu sein und einen Zeugen hinzuzuziehen. Machen Sie keine Aussagen zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Lassen Sie sich ein Beschlagnahmeverzeichnis aushändigen.

Bewahren Sie Ruhe und machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person. Sie haben das Recht auf anwaltlichen Beistand. Spätestens am Folgetag erfolgt die Vorführung vor einen Richter, der über U-Haft entscheidet. Wir setzen uns für Sie ein.

Die beste Vorbereitung ist eine durchdachte Verteidigungsstrategie. Wir besprechen mit Ihnen den Ablauf der Verhandlung, bereiten eine mögliche Einlassung vor und sammeln entlastende Beweise. Positive Aspekte wie eine begonnene Therapie oder berufliche Integration sollten dokumentiert werden.

Amphetamin nicht geringe Menge

Die Rechtsanwälte

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