Strafverteidiger

– hoch spezialisierte und bundesweite Verteidigung

Erfährt der Beschuldigte über eine polizeiliche Vorladung, ein polizeiliches Anhörungsschreiben, eine Durchsuchung oder gar Verhaftung, dass gegen ihn ermittelt wird, zeigt die Erfahrung, dass eine umgehende Beauftragung eines Strafverteidigers in der Regel unerlässlich ist.

Der Verteidiger muss den Beschuldigten zunächst im Hinblick auf die Frage beraten, ob dieser aussagt oder (derzeit) schweigt. Sodann wird der Strafverteidiger bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen und nach Erörterung des Akteninhalts mit dem Beschuldigten eine Stellungnahme abgeben. In dieser kann der Strafverteidiger etwa die Einstellung des Verfahrens beantragen und dies tatsächlich und rechtlich begründen.

Damit besteht die Chance, bereits auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Einfluss zu nehmen. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen sollte, hat die Stellungnahme des Strafverteidigers nicht selten Einfluss auf die Dimension des Vorwurfs. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist es Aufgabe des Strafverteidigers, die Rechte des Beschuldigten effektiv und engagiert wahrzunehmen und etwa durch Fragen und Beweisanträge auf das Urteil des Gerichts Einfluss zu nehmen. Vor allen Dingen aber ist eine intensive Vorbereitung des Beschuldigten auf die Verhandlung unerlässlich.

Die Rechtsanwälte Bonorden und Knecht übernehmen Ihre professionelle Verteidigung. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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