Subventionsbetrug ist ein Straftatbestand, der sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann. Das Thema bekommt aufgrund der zahlreichen Fördermittel und finanziellen Unterstützungen, die von staatlichen und privatwirtschaftlichen Institutionen angeboten werden, immer mehr Aufmerksamkeit. Damit einhergehend ist es wichtig, über die rechtlichen Grundlagen und möglichen Strafen Bescheid zu wissen.
Der Tatbestand des Subventionsbetrugs ist in § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer durch falsche Angaben oder Verschweigen von Tatsachen unrechtmäßig eine Subvention erlangt, begeht Subventionsbetrug. Die Strafe bei einfachen Fällen von Subventionsbetrug kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sein. Bei besonders schweren Fällen erhöht sich das Strafmaß auf mindestens sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Termin Vereinbaren– Das Wichtigste im Überblick
- Subventionsbetrug ist ein Straftatbestand, der zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen kann.
- In besonders schweren Fällen kann die Strafe für Subventionsbetrug sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen.
- Wir bieten Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Subventionsbetrug
Was ist Subventionsbetrug?
Subventionsbetrug ist eine Straftat, bei der Täter Subventionsgeber wie Behörden täuschen, um sich durch unwahre, unrichtige oder unvollständige Angaben öffentliche Fördermittel zu erschleichen. Nach § 264 StGB begeht jemand Subventionsbetrug, der solche falschen Angaben macht und dadurch ungerechtfertigte finanzielle Vorteile erlangt.
– Beispiele für Subventionsbetrug
Beispiele könnten sein:
- Falsche Angaben über Investitionskosten oder Anschaffungen
- Verschweigen von Vermögen oder Einkünften
- Überhöhte Rechnungen und künstlich aufgeblähte Kosten
- Unberechtigte Ausgaben für Kostenstellen, die durch Subventionen abgedeckt werden sollen
– Unterscheidung zwischen Subventionsbetrug und anderen Wirtschaftsdelikten
Subventionsbetrug unterscheidet sich von anderen Wirtschaftsdelikten, wie beispielsweise Betrug nach § 263 StGB, dadurch, dass Subventionsbetrug auch schon vor der finanziellen Bereicherung vorliegen kann. Auch bevor Zahlungen erhalten wurden, kann der Betrugsfall bereits bestehen.
Wir von Kanzlei Bonorden Knecht beraten Sie zu sämtlichen Fragen rund um das Wirtschaftsstrafrecht und insbesondere zum Thema Subventionsbetrug und Strafen. Unser Ziel ist es, Ihnen klare und fachkundige Auskunft sowie rechtliche Unterstützung bei diesen komplexen Sachverhalten zu bieten.
Rechtliche Grundlagen und Strafbarkeit
In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen für Subventionsbetrug hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Vorschriften finden sich in verschiedenen Paragraphen, einschließlich:
- § 264 StGB – Subventionsbetrug
- § 264a StGB – Kapitalanlagebetrug
- § 266 StGB – Untreue
– Beschreibung der Strafbarkeit und möglicher Strafmaße
Die Strafbarkeit richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Falls. Gemäß § 264 StGB kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. In besonders schweren Fällen, wie in § 264 Abs. 2 StGB beschrieben, erhöht sich die Strafe auf ein Mindeststrafmaß von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter:
- durch die Tat eine große Zahl von Personen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht oder
- eine große Summe öffentlicher Mittel veruntreut hat.
Wir beraten unsere Mandanten im Bereich des Subventionsbetrugs und der damit verbundenen Strafen. Sollten Sie rechtliche Beratung zum Thema Subventionsbetrug und Strafbarkeit benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
– Erfahrung und Kompetenz der Kanzlei
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und insbesondere in der Beratung und Verteidigung von Mandanten bei Subventionsbetrugsfällen. Unsere Fachanwälte für Strafrecht sind bestens vertraut mit den relevanten Gesetzesgrundlagen. Dank unseres fachlichen Know-hows und unserer praktischen Erfahrung können wir auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten eingehen.
Häufig gestellte Fragen
Bei Subventionsbetrug drohen empfindliche Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In schweren Fällen können Freiheitsstrafen sogar bis zu zehn Jahren betragen.
Die juristische Prüfung von Subventionsbetrug erfolgt in mehreren Schritten. Es wird untersucht, ob der Tatbestand des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB erfüllt ist. Hierbei werden die Umstände des Einzelfalls sowie die Art und Weise, wie die Subventionen beantragt oder erhalten wurden, geprüft.
Subventionsbetrug bezeichnet die bewusste Täuschung von Behörden, um unrechtmäßige Subventionen oder Fördermittel zu erhalten. Dabei kann es sich sowohl um staatliche als auch um private Fördermittel handeln.
Im Falle von Subventionsbetrug bei unrechtmäßig erhaltenen KfW-Fördermitteln müssen die Täter mit einer Rückforderung der Fördermittel sowie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Betrugs ab und kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umfassen.
Der Tatbestand des Subventionsbetrugs ist in § 264 StGB geregelt und umfasst im Wesentlichen vier Verhaltensweisen: Täuschung über subventionserhebliche Tatsachen, Nichtangabe subventionserheblicher Tatsachen, vorschriftswidrige Verwendung von Subventionen und leichtfertige Begehung des Subventionsbetrugs.
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