Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtM-Recht) bzw. Drogenstrafrecht gehört zum sogenannten Nebenstrafrecht. Die maßgeblichen Strafrechtsnormen befinden sich nicht im Strafgesetzbuch, sondern beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Zentralen Vorschriften des BtM-Rechts sind die §§ 29 ff. BtMG.

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Sexualstrafrecht

In kaum einem Teilgebiet des Strafrechts ist das Risiko einer Fehlverurteilung höher als im Sexualstrafrecht, wo häufig nur das vermeintliche Opfer als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung steht.

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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet innerhalb des Strafrechts. Unter dem Wirtschaftsstrafrecht versteht man Straftaten, die im Kontext des Wirtschaftslebens begangen werden.

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Steuerstrafrecht

Unsere anwaltlichen Leistungen umfassen auch die Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Verfahren wegen des Vorwurfes von Steuerstraftaten.

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Kanzlei für Strafrecht
in Ludwigsburg

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  • Sie werden (falsch) verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben?
  • Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder sogar bereits Anklage erhoben?
  • Sie wurden zu Unrecht verurteilt und möchten dagegen (mit einem neuen Anwalt) vorgehen?
  • Bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Unternehmen wurde durchsucht?
  • Es besteht der Verdacht von Straftaten in Ihrem Unternehmen oder zu dessen Lasten?
  • Als Unternehmensmitarbeiter sollen Sie behördlich als Zeuge vernommen werden?
  • Im Rahmen von internen Untersuchungen Ihres Arbeitgebers sollen Sie befragt werden?

Heute – mehr denn je – können auch mitten im Leben stehende Bürger sowie beruflich erfolgreiche und hoch angesehene Unternehmer (zu Unrecht) von Strafverfahren betroffen sein.
Dann ist es Zeit zu handeln, sich dieser Herausforderung zu stellen und sich professionelle, erfahrene und hochdiskrete anwaltliche Hilfe zu holen. – Auch und gerade weil eine solche Situation verständlicherweise große Sorgen und Zukunftsängste hervorrufen kann. –
Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei und bearbeiten nur ein einziges Rechtsgebiet: das Strafrecht. Innerhalb dessen haben wir uns nochmals spezialisiert: auf Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht (ausgewählte Fälle) und Betäubungsmittelstrafrecht (ausgewählte Fälle). Daneben vertreten wir Mandanten in komplexen Fällen des allgemeinen Strafrechts.

Für unsere Tätigkeit wurden wir vielfach ausgezeichnet. Wir sind bundesweit vernetzt und arbeiten vertrauensvoll mit Anwälten für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Presserecht zusammen, wenn dies das strafrechtliche Mandat erfordert.
Unseren Mandanten stärken wir den Rücken, sind für sie ständig erreichbar und bearbeiten jedes Mandat akribisch und auf wissenschaftlich höchstem Niveau. Denn mit jeder Annahme eines Mandats übernehmen wir eine Mitverantwortung für den Ausgang des Verfahrens – und für die Zukunft unseres Mandanten.
Ihre Christian Bonorden und Alexander Knecht, Fachanwälte für Strafrecht

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