Steuerhinterziehung Strafe

Rechtliche Konsequenzen verstehen und minimieren

Die Kanzlei Bonorden Knecht Rechtsanwälte verfügt über umfangreiche Expertise im Bereich des Steuerstrafrechts. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die  Beratung als auch die Vertretung in laufenden Steuerstrafverfahren.

Das Wichtigste im Überblick

  • Steuerhinterziehung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
  • Eine frühzeitige und fachkundige rechtliche Beratung kann die Risiken minimieren und oft zu deutlich milderen Strafen führen.
  • Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige besteht, unterliegt aber strengen Voraussetzungen und sollte nur mit professioneller Unterstützung erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen der Steuerhinterziehung

Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn eine Person auf drei mögliche Arten handelt: Erstens, wenn sie den Finanzbehörden oder anderen Behörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht. Zweitens, wenn sie die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. Drittens, wenn sie pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt. Eine Steuerhinterziehung ist nur dann vollendet, wenn durch eine dieser Handlungen Steuern verkürzt werden oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden.

Gemäß § 370 Abs. 2 AO ist auch der Versuch der Steuerhinterziehung strafbar. Der Versuch wird nach § 22 StGB definiert und liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Wichtig ist die Abgrenzung zu bloßen Vorbereitungshandlungen, die grundsätzlich straflos bleiben, sofern sie keinen Erklärungswert gegenüber dem Finanzamt haben. Allerdings können diese Vorbereitungshandlungen nach § 379 AO als Steuergefährdung strafbar sein.

Für Täter einer Steuerhinterziehung besteht nach § 371 AO die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen.

Besonders praxisrelevant ist die Steuerhinterziehung bei Zusammenveranlagung der Ehegatten. Der Bundesgerichtshof hat am 3. Mai 2022 eine wichtige Entscheidung (AZ 1 StR 10/22) zur steuerrechtlichen Erklärungspflicht von Eheleuten getroffen. Gemäß § 25 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bezieht sich die Erklärungspflicht eines Ehepartners ausschließlich auf die eigenen Einkünfte sowie auf gemeinsame Besteuerungsmerkmale wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Zwar sind Ehepartner nach § 25 Absatz 3 Satz 2 EStG verpflichtet, eine gemeinsame Einkommensteuererklärung einzureichen und diese eigenhändig zu unterschreiben. Mit dieser Unterschrift bestätigen sie, dass sie die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben. Der BGH stellte jedoch klar, dass dies nicht bedeutet, dass beide Ehepartner für sämtliche Angaben gleichermaßen verantwortlich sind.

Die rechtliche Bedeutung der Unterschrift beschränkt sich vielmehr auf die Tatsachen, die den jeweiligen Ehepartner persönlich betreffen. Dies hat zur Folge, dass bei Einkünften, die nur von einem Ehepartner erzielt werden, auch nur dieser Ehepartner als derjenige gilt, der die entsprechenden „Angaben“ im Sinne des Gesetzes macht. Dies ist besonders relevant für die strafrechtliche Bewertung von falschen Angaben in der Steuererklärung.

Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

Die Höhe der Strafe bei Steuerhinterziehung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen Hinweise zur Strafzumessung gegeben. Demnach ist bei einem Hinterziehungsbetrag von bis zu 50.000 Euro in der Regel eine Geldstrafe ausreichend. Bei Beträgen zwischen 50.000 und 100.000 Euro kommt üblicherweise eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung in Betracht. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 Euro wird in der Regel eine Freiheitsstrafe verhängt, die nur noch in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt wird.

Allerdings sind diese Richtwerte nicht starr. Das Gericht berücksichtigt bei der Strafzumessung auch andere Faktoren wie:

  1. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters
  2. Das Vorliegen eines Geständnisses
  3. Wiedergutmachung

Hier zeigt sich, wie wichtig eine erfahrene rechtliche Vertretung ist. Als Fachanwälte für Strafrecht bei Bonorden Knecht Rechtsanwälte setzen wir uns dafür ein, alle strafmildernden Faktoren geltend zu machen und so die bestmögliche Verteidigung für unsere Mandanten zu erreichen.

Ablauf eines Steuerstrafverfahrens

Ein Steuerstrafverfahren kann auf verschiedene Weise eingeleitet werden, etwa durch Anzeige, Zufallsfunde bei Betriebsprüfungen oder im Rahmen von Ermittlungen in anderen Verfahren. Der typische Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Einleitung des Verfahrens: Die Steuerfahndung oder Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) der Finanzbehörde leitet das Verfahren ein.
  1. Ermittlungsphase: Es werden Beweise gesammelt, Zeugen vernommen und ggf. Durchsuchungen durchgeführt.
  1. Abschluss der Ermittlungen: Je nach Ergebnis wird das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben.
  1. Gerichtsverfahren: Falls Anklage erhoben wird, kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht.
  1. Urteil und mögliche Rechtsmittel: Nach dem Urteil besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

In jeder Phase des Verfahrens ist es entscheidend, professionelle rechtliche Unterstützung zu haben. Unsere Fachanwälte bei Bonorden Knecht Rechtsanwälte begleiten Sie durch den gesamten Prozess und setzen sich für Ihre Interessen ein.

Verjährungsfristen im Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht gelten besondere Verjährungsfristen. Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre, bei besonders schweren Fällen zehn Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Beendigung der Tat, also in der Regel mit der Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids.

Zu beachten ist, dass die steuerrechtliche Festsetzungsverjährung, also die Frist, innerhalb derer die Steuern noch festgesetzt werden können, davon abweicht. Sie beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.

Diese komplexen Regelungen unterstreichen, wie wichtig eine frühzeitige und fachkundige Beratung ist, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.

Unser Ansatz: Individuelle Strategien für bestmögliche Ergebnisse

Bei Bonorden Knecht Rechtsanwälte verstehen wir, dass jeder Fall einzigartig ist. Unsere Fachanwälte für Strafrecht entwickeln für jeden Mandanten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei setzen wir auf:

  1. Gründliche Analyse: Wir prüfen Ihren Fall im Detail und identifizieren alle relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte.
  2. Proaktives Handeln: Oft können wir durch frühzeitiges Eingreifen und Verhandlungen mit den Behörden eine Eskalation des Verfahrens verhindern.
  3. Erfahrung im Umgang mit Behörden: Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften ermöglicht es uns, effektiv zu kommunizieren und zu verhandeln.
  4. Fokus auf Schadensminimierung: Unser Ziel ist es, rechtliche und finanzielle Risiken für Sie zu minimieren und, wo möglich, eine Einstellung des Verfahrens oder deutliche Strafmilderung zu erreichen.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie in der Vergangenheit steuerliche Fehler gemacht haben, oder wenn Sie bereits mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert sind, ist schnelles Handeln entscheidend. Je früher Sie fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen, negative Konsequenzen zu minimieren oder ganz zu vermeiden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Mandanten durch frühzeitiges und professionelles Eingreifen erhebliche Vorteile erzielen konnten. 

Unser Versprechen an Sie

Die Kanzlei Bonorden Knecht Rechtsanwälte bietet kompetente rechtliche Vertretung in Steuerstrafverfahren. Durch langjährige Expertise und strukturierte Vorgehensweise unterstützen wir Sie bei der Bewältigung steuerstrafrechtlicher Herausforderungen. Unsere Arbeitsweise ist darauf ausgerichtet, Ihnen eine fundierte rechtliche Orientierung zu vermitteln und zielgerichtete Lösungsstrategien zu entwickeln.

Wir bieten Ihnen:

  1. Vertrauliche und diskrete Beratung
  2. Klare Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation
  3. Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  4. Professionelle Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht
  5. Transparente Kommunikation während des gesamten Verfahrens

Ihr erster Schritt zur Lösung

Der erste Schritt zur Lösung Ihres steuerstrafrechtlichen Problems ist ein vertrauliches Erstgespräch mit einem unserer Fachanwälte. In diesem Gespräch:

  1. Analysieren wir Ihre individuelle Situation
  2. Klären wir offene Fragen
  3. Skizzieren wir mögliche Vorgehensweisen
  4. Geben wir Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage

Im Anschluss an dieses Gespräch erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Konzept zur rechtlichen Vertretung und besprechen mit Ihnen die nächsten konkreten Schritte.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Strafrecht stehen Ihnen zur Seite, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.

Häufig gestellte Fragen:

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Die Höhe der Strafe hängt vom Hinterziehungsbetrag und anderen Faktoren wie der Dauer der Tat und dem Verhalten des Täters ab.

Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kommt ab einem Hinterziehungsbetrag von über 100.000 Euro in der Regel eine Freiheitsstrafe zur Bewährung in Betracht. Ab 1.000.000 Euro wird üblicherweise eine Freiheitsstrafe verhängt, die nur noch in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Dauer eines Steuerstrafverfahrens kann stark variieren, von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Sie hängt von der Komplexität des Falls, der Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten und der Arbeitsbelastung der Behörden ab.

Ja, Sie haben das Recht, sich zu verteidigen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Verteidigungsstrategie entwickeln, mögliche Verfahrensfehler aufdecken oder mildernde Umstände geltend machen.

Wenn Sie die Steuern nicht nachzahlen können, sollten Sie dies dem Finanzamt mitteilen und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Zahlungsunfähigkeit entbindet Sie jedoch nicht von der strafrechtlichen Verantwortung.

Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre, bei besonders schweren Fällen zehn Jahre. Die steuerrechtliche Festsetzungsverjährung beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.

Steuerhinterziehung Strafe

Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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