Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Ihre Verteidigung in erfahrenen Händen

Das Wichtigste im Überblick

  • Bestechung im geschäftlichen Verkehr kann für Unternehmen und Führungskräfte weitreichende strafrechtliche Konsequenzen haben – von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen und Reputationsschäden
  • Die Grenzen zwischen zulässigen Geschenken und strafbarer Bestechung sind oft fließend – professionelle rechtliche Beratung ist essentiell für die rechtssichere Gestaltung von Geschäftsbeziehungen
  • Ein effektives Compliance-Management-System mit klaren Richtlinien und Schulungen ist der beste Schutz vor strafrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Zuwendungen und Geschenken

Wenn der Vorwurf der Bestechung im Raum steht

In der täglichen Verteidigungspraxis zeigt sich immer wieder, wie schnell Unternehmen und Führungskräfte in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten können. Was gestern noch als übliche Geschäftspraxis erschien, steht heute möglicherweise unter dem Verdacht der Bestechung. Die Kanzlei Bonorden Knecht hat bereits zahlreiche Mandanten in dieser schwierigen Situation begleitet und kennt die enorme Belastung, die solche Vorwürfe bedeuten.

Die rechtliche Dimension verstehen

Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir die Komplexität der §§ 299, 299a StGB aus der täglichen Praxis. Die Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmer die rechtlichen Risiken unterschätzen. Die Staatsanwaltschaften verfolgen Bestechungsvorwürfe mit zunehmender Härte. Dabei reicht oft schon der bloße Anschein einer unlauteren Beeinflussung für den Beginn von Ermittlungen.

Der Gesetzgeber hat mit § 299 StGB einen umfassenden Straftatbestand geschaffen, der korruptive Praktiken im privaten Sektor unter Strafe stellt. Die Norm erfasst dabei zwei zentrale Verhaltensweisen: Die aktive Bestechung durch das Anbieten oder Gewähren von Vorteilen sowie die passive Bestechlichkeit durch das Fordern oder Annehmen solcher Vorteile. Beide Varianten sind strafbar, unterscheiden sich aber in ihren rechtlichen Merkmalen und beteiligten Akteuren.

Strafbarkeitsvoraussetzungen nach § 299 StGB

  1. Aktive Bestechung

Der Tatbestand der aktiven Bestechung richtet sich an denjenigen, der Vorteile gewährt. Eine Strafbarkeit liegt vor, wenn im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens ein Vorteil angeboten, versprochen oder gewährt wird. Diese Zuwendung muss dabei als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen gedacht sein.

  1. Passive Bestechlichkeit

Spiegelbildlich erfasst der Tatbestand der passiven Bestechlichkeit den Vorteilsempfänger. Hier verwirklicht ein Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens den Tatbestand, wenn er im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.

Was Beschuldigte erwartet

Bei einem Korruptionsverdacht müssen Beschuldigte mit einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen rechnen. Besonders häufig kommt es zu Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen. Die Ermittlungsbehörden beschlagnahmen dabei regelmäßig Geschäftsunterlagen und elektronische Daten. Auch Vernehmungen von Mitarbeitern und Geschäftspartnern gehören zum Standard-Repertoire. In schwerwiegenden Fällen droht zudem eine Telefonüberwachung. Nicht selten werden auch Vermögenssicherungsmaßnahmen durchgeführt.

Das Gesetz sieht bei einer Verurteilung wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr empfindliche Sanktionen vor. Bei Bestechung im geschäftlichen Verkehr drohen sowohl bei aktiver als auch passiver Form bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen. Besonders schwere Fälle nach § 300 StGB können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Strafrahmen gelten gleichermaßen für das Anbieten wie auch das Annehmen von Bestechungsleistungen. Daneben ordnen die Gerichte regelmäßig die Einziehung der erlangten Vorteile an. 

Die strafrechtliche Verfolgung ist dabei nur ein Aspekt. Mindestens ebenso schwerwiegend sind häufig die weiteren Konsequenzen. Betroffene müssen mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen rechnen. Arbeitnehmer verlieren nicht selten ihren Arbeitsplatz durch eine fristlose Kündigung. Unternehmen droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und eine Eintragung ins Gewerbezentralregister. Besonders nachhaltig wirken sich meist die erheblichen Reputationsschäden aus.

Einzuhaltende Verhaltensregeln

Die Vermeidung rechtlicher Risiken erfordert die strikte Einhaltung grundlegender Compliance-Vorgaben im Unternehmensalltag. Geschäftliche und private Interessen müssen konsequent getrennt werden. Zuwendungen jeglicher Art sind lückenlos zu dokumentieren. Das Vier-Augen-Prinzip sollte durchgängig zur Anwendung kommen. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sind unverzichtbar.

Der Geschäftsalltag erfordert klare Vorgaben für den Umgang mit Zuwendungen. Dabei müssen angemessene Wertgrenzen definiert und eingehalten werden. Jede Zuwendung bedarf einer nachvollziehbaren Dokumentation von Anlass und Empfänger. Notwendige Genehmigungen sind vorab einzuholen. Eine transparente Kommunikation aller Beteiligten ist sicherzustellen.

Geschäftsentscheidungen müssen auf Basis nachvollziehbarer Auswahlkriterien getroffen werden. Der gesamte Entscheidungsprozess ist zu dokumentieren. Das Mehraugenprinzip bei der Vergabe von Aufträgen oder Zuwendungen gehört zum Standard. Regelmäßige Kontrollen der Einhaltung dieser Vorgaben sind unerlässlich.

Der Geschäftsverkehr erfordert eindeutige vertragliche Regelungen. Vergütungsstrukturen müssen transparent gestaltet sein. Die Aufnahme von Compliance-Klauseln in Verträge bietet zusätzliche Sicherheit. Bestehende Geschäftsbeziehungen sind regelmäßig auf ihre Compliance-Konformität zu überprüfen.

Professionelle Strafverteidigung bei Bestechungsvorwürfen

In Fällen von Bestechungsvorwürfen sind die ersten Stunden nach Bekanntwerden des Verdachts oft entscheidend für den gesamten Verfahrensverlauf. Die Kanzlei Bonorden Knecht verfügt über jahrelange Erfahrung mit Ermittlungsbehörden und kann dadurch die richtigen strategischen Weichen stellen. 

Unsere Kanzlei hat sich durch die erfolgreiche Begleitung zahlreicher komplexer Wirtschaftsstrafverfahren einen Namen gemacht. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der von der unmittelbaren Krisenintervention über die strategische Verteidigung reicht. Dank exzellenter Kontakte zu Kollegen gelingt es uns häufig, eine deeskalierende Verteidigungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen.

Ein vertrauliches Erstgespräch dient der Analyse Ihrer Situation und der Entwicklung erster Handlungsoptionen. Dabei profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der Kanzlei in der Strafverteidigung.

Häufig gestellte Fragen:

Bestechung im geschäftlichen Verkehr liegt vor, wenn einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens Vorteile für eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb angeboten, versprochen oder gewährt werden. Dies kann Geld, Sachleistungen oder auch immaterielle Vorteile umfassen.

Der Strafrahmen nach § 299 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen kann die Strafe bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe betragen. Zusätzlich drohen oft erhebliche wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen.

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Sie haben das Recht, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden. Behindern Sie die Durchsuchung nicht, protokollieren Sie die beschlagnahmten Gegenstände.

Nein, sozialadäquate Zuwendungen im angemessenen Rahmen sind erlaubt. Die Grenze zur Strafbarkeit wird überschritten, wenn die Zuwendung als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung gedacht ist. Wichtig sind transparente Dokumentation und Einhaltung interner Compliance-Richtlinien.

Ein effektives Compliance-System umfasst klare Richtlinien für Zuwendungen, regelmäßige Schulungen, ein Vier-Augen-Prinzip bei sensiblen Entscheidungen, ein Hinweisgebersystem sowie regelmäßige Kontrollen und Dokumentation aller relevanten Vorgänge.

Eine Anklage droht, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Dies ist der Fall, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Oft können jedoch mit unserer Hilfe vorher alternative Verfahrenserledigungen erreicht werden.

Ja, neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch erhebliche wirtschaftliche Folgen: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Schadensersatzforderungen, Reputationsschäden und mögliche Geldbußen nach dem OWiG können die Existenz des Unternehmens gefährden.

In einem vertraulichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln erste Handlungsoptionen. Wir klären die Dringlichkeit der Lage und leiten bei Bedarf sofort notwendige Schritte ein.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des Falls. In der Regel vereinbaren wir ein Honorar nach Zeitaufwand. 

Die Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB und die Amtsträgerbestechung nach §§ 331 ff. StGB unterscheiden sich maßgeblich in ihrem Anwendungsbereich. Während sich die Bestechung im geschäftlichen Verkehr auf Angestellte oder Beauftragte von Unternehmen bezieht und den fairen Wettbewerb schützen soll, erfasst die Amtsträgerbestechung Beamte und andere Personen im öffentlichen Dienst, um das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu wahren. Dies spiegelt sich auch im Strafrahmen wider: Bei der Bestechung im geschäftlichen Verkehr drohen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe, die Amtsträgerbestechung wird mit bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. 

Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Strafverteidigung bei Vorwürfen des Kapitalanlagebetrugs

Professionelle Unterstützung durch erfahrene Strafverteidiger

Das Wichtigste im Überblick

  • Sofortiges Handeln nach Bekanntwerden von Ermittlungen ist entscheidend – die ersten Schritte können verfahrensentscheidend sein
  • Eine spezialisierte Strafverteidigung ist wegen der Komplexität von Wirtschaftsstrafverfahren unerlässlich – unsere Kanzlei hat bereits viele Mandate im Bereich Kapitalmarktstrafrecht erfolgreich geführt
  • Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung müssen frühzeitig geprüft werden – wir entwickeln mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie

Wenn der Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs im Raum steht

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Landeskriminalamt steht vor der Tür oder Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten – der Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs kann existenzbedrohende Dimensionen annehmen. Als Beschuldigter in einem Wirtschaftsstrafverfahren sehen Sie sich nicht nur mit weitreichenden strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert, sondern auch mit erheblichen beruflichen und persönlichen Folgen.

Ermittlungsverfahren wegen Kapitalanlagebetrugs gehören zu den komplexesten Wirtschaftsstrafverfahren überhaupt. Die Staatsanwaltschaft prüft dabei nicht nur den Betrugstatbestand nach § 263 StGB, sondern häufig auch Vorwürfe der Untreue, des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB sowie Verstöße gegen das Kreditwesengesetz und andere Nebengesetze. Die Verteidigung muss daher sowohl das Wirtschaftsstrafrecht als auch die komplexen zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen des Kapitalmarkts beachten.

Wann liegt Kapitalanlagebetrug vor?

Kapitalanlagebetrug stellt eine besondere Form des Betrugs dar und ist in zwei zentralen Strafvorschriften geregelt: Dem allgemeinen Betrugstatbestand nach § 263 StGB und dem speziellen Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass § 264a StGB bereits das Anbieten von Vermögensanlagen unter falschen Voraussetzungen unter Strafe stellt, ohne dass es eines konkreten Schadens bedarf. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder Anteilen falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden – etwa über wirtschaftliche Vorteile, Sicherheiten, Rentabilität oder andere wesentliche Bewertungsaspekte der Anlage.

In der Praxis zeigt sich Kapitalanlagebetrug häufig durch Falschangaben über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, das Verschweigen von Risiken oder die irreführende Darstellung der Verwendung von Anlegergeldern. Auch unrichtige Angaben über Sicherheiten, die Verschleierung von Provisionen sowie Pyramiden- oder Schneeballsysteme sind typische Erscheinungsformen. Wichtig ist dabei die Abgrenzung: Nicht jeder Fall von fehlgeschlagenen Kapitalanlagen erfüllt automatisch den Straftatbestand. Entscheidend ist der Vorsatz des Täters zum Zeitpunkt des Anbietens der Anlage. Erst wenn nachweislich eine betrügerische Absicht vorliegt, erfüllt der Sachverhalt den Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs.

Die Strafbarkeit kann sich auf verschiedene Personenkreise erstrecken: Neben Geschäftsführern können auch Vertriebsverantwortliche, Vermittler und Berater betroffen sein. Bei nachgewiesenem Kapitalanlagebetrug drohen empfindliche Strafen: Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmäßigem Handeln oder Großschaden sogar bis zu zehn Jahren. Hinzu kommen die Einziehung von Vermögenswerten, mögliche Berufsverbote und zivilrechtliche Schadenersatzansprüche.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und andere Aufsichtsbehörden arbeiten bei der Aufdeckung eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Betroffenen, die mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert werden, ist dringend zu raten, umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger zu kontaktieren. Ohne anwaltliche Beratung sollten keine Aussagen gemacht werden. Die rechtliche Bewertung eines möglichen Kapitalanlagebetrugs ist hochkomplex – eine frühzeitige professionelle Beratung ist entscheidend für die erfolgreiche Verteidigung.

Strafbare Täuschungshandlungen beim Kapitalanlagebetrug

Der § 264a StGB definiert präzise, welche Täuschungshandlungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen strafbar sind. Der Tatbestand setzt voraus, dass sich die Täuschung nicht nur an Einzelpersonen richtet, sondern an einen größeren Personenkreis. Dies ist typischerweise bei öffentlich beworbenen Anlagemodellen der Fall.

Die Täuschung muss sich auf erhebliche Umstände beziehen. Der Gesetzgeber versteht darunter alle Aspekte, die ein verständiger und durchschnittlich vorsichtiger Anleger bei seiner Investitionsentscheidung berücksichtigen würde. Die Strafbarkeit kann dabei auf zwei Wegen verwirklicht werden: Entweder durch das aktive Machen unrichtiger vorteilhafter Angaben oder durch das Verschweigen nachteiliger Tatsachen.

Als vorteilhaft gelten dabei sämtliche Aussagen, die das Potenzial haben, das Anlageverhalten zu beeinflussen. Dies können Angaben zur Rendite, zur Sicherheit der Anlage oder zu den Geschäftsaussichten sein. Der Maßstab ist dabei objektiv: Es kommt darauf an, ob die Information nach den Erwartungen des Kapitalmarktes für die Anlageentscheidung von Bedeutung sein könnte. Eine tatsächliche Beeinflussung des Anlegers oder gar ein eingetretener Schaden ist für die Strafbarkeit nicht erforderlich.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Kapitalanlagebetrug und Betrug

Der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB und der Betrug nach § 263 StGB unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten. Während der klassische Betrug eine konkrete Täuschung, einen dadurch verursachten Irrtum und einen tatsächlich eingetretenen Vermögensschaden erfordert, ist der Kapitalanlagebetrug als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet. Bei letzterem reicht bereits das bloße Machen falscher Angaben in Prospekten oder öffentlichen Darstellungen aus, die eine Anlageentscheidung potentiell beeinflussen könnten. Ein tatsächlicher Schaden oder eine konkrete Täuschung einzelner Anleger muss nicht nachgewiesen werden.

Der Täterkreis ist beim Kapitalanlagebetrug zudem beschränkt auf Personen mit besonderer Verantwortung im Kapitalmarkt, wie etwa Geschäftsführer oder Gründer, während der Betrug von jedermann begangen werden kann. Der Gesetzgeber schützt beim Kapitalanlagebetrug nicht primär das individuelle Vermögen einzelner Anleger, sondern die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts als Ganzes. Dies erklärt auch die Vorverlagerung der Strafbarkeit: Schon die potentielle Gefährdung des Marktes durch falsche Angaben ist strafbar, ohne dass ein konkreter Schaden entstanden sein muss.

Für die Strafverfolgung bedeutet dies eine erhebliche Beweiserleichterung beim Kapitalanlagebetrug, da weder Kausalität noch konkrete Schäden nachgewiesen werden müssen. Der Strafrahmen ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe allerdings niedriger als beim Betrug nach § 263 Abs. 3 StGB. Dieser kann in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Unsere Verteidigungsstrategie in Kapitalanlagestrafsachen

Die Verteidigung in Kapitalanlagestrafsachen erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. Wir prüfen zunächst sorgfältig die Erfolgsaussichten verschiedener Verteidigungsansätze. Dabei untersuchen wir insbesondere:

Die strafrechtliche Relevanz des vorgeworfenen Verhaltens. Die Beweislage und mögliche Entlastungsbeweise. Verfahrensrechtliche Ansatzpunkte für die Verteidigung. Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung. Strategien zur Schadenswiedergutmachung bereits zahlreiche komplexe Wirtschaftsstrafverfahren erfolgreich begleitet. Wir kennen die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden und wissen, worauf es bei der Verteidigung ankommt.

Unsere Verteidigung beschränkt sich nicht auf das Strafverfahren allein. Wir berücksichtigen auch mögliche zivilrechtliche Folgen und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Geschäftspartnern, Arbeitgebern und der Öffentlichkeit.

Kapitalanlagestrafsachen sind häufig als Großverfahren angelegt, bei denen mehrere Beschuldigte und eine Vielzahl von Geschädigten beteiligt sind. Dies erfordert besondere Expertise im Umgang mit umfangreichen Aktenbergen, elektronischen Beweismitteln und komplexen Finanzströmen. Unsere Kanzlei verfügt über die notwendigen Ressourcen und technische Ausstattung, um auch in Großverfahren eine effektive Verteidigung zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen:

Ein Kapitalanlagebetrug liegt vor, wenn in Prospekten oder anderen Präsentationen falsche vorteilhafte Angaben über Vermögensanlagen gemacht werden. Anders als beim normalen Betrug muss kein konkreter Schaden entstehen – schon die Fehlinformation selbst ist strafbar. Verantwortlich sind dabei Personen in leitender Position wie Geschäftsführer oder Vorstände.

Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussage! Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Nehmen Sie unmittelbar Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Jede unbedachte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.

Bleiben Sie ruhig und kooperativ, aber unterschreiben Sie nichts ohne anwaltlichen Rat. Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen und bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und protokollieren Sie, welche Unterlagen mitgenommen werden.

U-Haft wird nur bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr angeordnet. Bei geordneten Lebensverhältnissen und kooperativem Verhalten kann diese meist vermieden werden. Wichtig ist die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers.

Wirtschaftsstrafsachen sind komplex und dauern oft 2-3 Jahre, manchmal länger. Eine aktive Verteidigungsstrategie kann das Verfahren beschleunigen. Häufig gelingt es, eine Einstellung gegen Auflagen zu erreichen.

Die Kosten richten sich nach Umfang des Falls. Wir vereinbaren ein Honorar nach Zeitaufwand. 

Ja, besonders bei Ersttätern und überschaubarem Schaden ist eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage möglich. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über die Bedingungen.

Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Die konkrete Strafe hängt von vielen Faktoren ab: Schadenshöhe, Geständnis, Wiedergutmachung, Vorstrafen. 

Wir beraten Sie auch zu den berufsrechtlichen Folgen und entwickeln Strategien zum Erhalt Ihrer Position. Oft lässt sich durch präventive Maßnahmen und transparente Kommunikation der Reputationsschaden begrenzen.

Kapitalanlagebetrug

Amphetamin nicht geringe Menge

Was Sie jetzt wissen müssen

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge bei Amphetamin auf 10 Gramm Amphetamin-Base festgelegt.
  • Eine erfolgreiche Verteidigung ist auch bei Überschreitung der nicht geringen Menge möglich – frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend

Die strafrechtliche Bedeutung der nicht geringen Menge

Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet bei der strafrechtlichen Verfolgung verschiedene Mengenkategorien. Die nicht geringe Menge stellt dabei eine besonders wichtige Grenze dar, da ihre Überschreitung zu einer erheblichen Strafschärfung führt. Bei Amphetamin hat der Bundesgerichtshof diese Grenze bei 10 Gramm Amphetamin-Base festgelegt. Diese Grenze ist für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bindend.

Für die Bestimmung der nicht geringen Menge ist der Wirkstoffgehalt der Base entscheidend, nicht das Bruttogewicht des sichergestellten Materials. Dies bedeutet in der Praxis, dass bei einem Gemisch mit niedrigerem Reinheitsgehalt entsprechend mehr Substanz erforderlich ist, um die Grenze zur nicht geringen Menge zu überschreiten. Die exakte Bestimmung erfolgt durch kriminaltechnische Gutachten, deren Ergebnisse für das Strafverfahren von zentraler Bedeutung sind.

Für die Strafverfolgung ist dabei unerheblich, ob das Amphetamin zum Eigenkonsum oder zum Handel bestimmt war. Allein das Überschreiten der Grenze von 10 Gramm Base führt zur Anwendung der verschärften Strafvorschriften. Allerdings kann der Verwendungszweck bei der konkreten Strafzumessung durchaus eine wichtige Rolle spielen.

Strafrahmen und rechtliche Konsequenzen

Die Überschreitung der nicht geringen Menge bei Amphetamin führt zu einer deutlichen Verschärfung des Strafrahmens. Nach § 29a BtMG ist eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorgesehen. Dies bedeutet eine erhebliche Strafschärfung gegenüber den Grundtatbeständen des § 29 BtMG. 

Die Mindeststrafe von einem Jahr bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Inhaftierung unvermeidlich ist. Das Gericht verfügt über verschiedene Möglichkeiten, die Strafe den Umständen des Einzelfalls anzupassen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB. Diese kommt in Betracht, wenn eine positive Sozialprognose gestellt werden kann.

Für die Strafzumessung sind zahlreiche Faktoren relevant:

  • Die konkrete Menge des Betäubungsmittels und der Grad der Überschreitung der nicht geringen Menge
  • Die Rolle des Täters (Konsument, Kleindealer, professioneller Händler)
  • Vorstrafen, insbesondere einschlägige Verurteilungen
  • Persönliche Lebensumstände und soziale Integration
  • Therapiebereitschaft und bereits unternommene Therapieversuche

In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handel oder bandenmäßiger Begehung, sieht das Gesetz noch höhere Mindeststrafen vor. Nach § 30a BtMG droht hier eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Täter als Mitglied einer Bande handelt oder gewerbsmäßig Betäubungsmittel in nicht geringer Menge einführt.

Verteidigungsstrategien im BtMG-Verfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung in Verfahren wegen nicht geringer Mengen Amphetamin erfordert ein systematisches und strategisches Vorgehen. Bereits zu Beginn des Verfahrens müssen wichtige Weichen gestellt werden. Die erste Phase der Verteidigung konzentriert sich auf die Überprüfung der Ermittlungsmaßnahmen. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte kritisch zu prüfen:

Die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Beschlagnahmen: Lag ein richterlicher Beschluss vor? Wurden die Grenzen der Durchsuchung eingehalten? War die Beschlagnahme verhältnismäßig?

Die Verwertbarkeit von Beweismitteln: Wurden Beschuldigtenrechte gewahrt? Erfolgte eine ordnungsgemäße Belehrung? Sind die Beweisketten lückenlos dokumentiert?

Die Zulässigkeit von Telekommunikationsüberwachungen: Lagen die gesetzlichen Voraussetzungen vor? Wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet?

Praktische Handlungsempfehlungen für Beschuldigte

Bei Konfrontation mit einem Verfahren wegen nicht geringer Mengen Amphetamin ist schnelles, aber überlegtes Handeln erforderlich. Die ersten Stunden und Tage nach Bekanntwerden der Ermittlungen sind oft entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf.

Von zentraler Bedeutung ist das Verhalten bei einer Durchsuchung oder vorläufigen Festnahme. In dieser Situation ist es elementar, Ruhe zu bewahren und die eigenen Rechte zu kennen. Ein Beschuldigter hat das Recht zu schweigen, und von diesem Recht sollte ohne vorherige anwaltliche Beratung auch Gebrauch gemacht werden. Jede Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden kann später im Verfahren verwendet werden, auch wenn sie zunächst entlastend erscheint.

Bei einer Durchsuchung sollten Beschuldigte:

  • Den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und aufmerksam lesen
  • Die Anwesenheit einer Vertrauensperson verlangen
  • Ein Protokoll über beschlagnahmte Gegenstände verlangen
  • Keine Erklärungen zur Sache abgeben
  • Umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren

Der weitere Verfahrensablauf

Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen nicht geringer Mengen Amphetamin folgt in der Regel ein mehrstufiger Prozess. Die Staatsanwaltschaft wird zunächst die Ermittlungen aufnehmen und Beweise sichern. Dies umfasst typischerweise:

  • Die kriminaltechnische Untersuchung der sichergestellten Substanzen
  • Die Auswertung von Kommunikationsdaten
  • Die Befragung von Zeugen
  • Die Analyse von Finanztransaktionen

Häufig gestellte Fragen:

Die nicht geringe Menge liegt bei 10 Gramm Amphetamin-Base. Entscheidend ist nicht das Gesamtgewicht des sichergestellten Materials, sondern der Wirkstoffgehalt. 

Welche Strafen drohen bei Überschreitung der nicht geringen Menge?

Das Gesetz sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Das konkrete Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab: der genauen Menge, der Rolle des Beschuldigten, möglichen Vorstrafen und den persönlichen Lebensumständen. Durch eine frühzeitige Verteidigung lässt sich das Strafmaß oft deutlich reduzieren.

Sie haben das Recht zu schweigen und sollten dieses auch nutzen. Kontaktieren Sie stattdessen umgehend einen Fachanwalt. Eine Aussage sollte erst nach gründlicher Vorbereitung mit dem Verteidiger erfolgen.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit aller Ermittlungsmaßnahmen, von der Durchsuchung bis zur Beschlagnahme. Ein gut vorbereitetes Geständnis kann strafmildernd wirken. Wie kann ich eine Haftstrafe vermeiden?

Eine Bewährungsstrafe ist möglich, wenn eine positive Sozialprognose gestellt werden kann.

Ein Geständnis kann das Strafmaß erheblich mildern. Allerdings muss der Zeitpunkt gut gewählt sein. Sprechen Sie niemals ohne anwaltliche Beratung mit den Ermittlungsbehörden. Wir entwickeln mit Ihnen die optimale Strategie für Ihren Fall.

Ein Durchsuchungsbeschluss muss vorliegen und Ihnen gezeigt werden. Sie haben das Recht, anwesend zu sein und einen Zeugen hinzuzuziehen. Machen Sie keine Aussagen zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Lassen Sie sich ein Beschlagnahmeverzeichnis aushändigen.

Bewahren Sie Ruhe und machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person. Sie haben das Recht auf anwaltlichen Beistand. Spätestens am Folgetag erfolgt die Vorführung vor einen Richter, der über U-Haft entscheidet. Wir setzen uns für Sie ein.

Die beste Vorbereitung ist eine durchdachte Verteidigungsstrategie. Wir besprechen mit Ihnen den Ablauf der Verhandlung, bereiten eine mögliche Einlassung vor und sammeln entlastende Beweise. Positive Aspekte wie eine begonnene Therapie oder berufliche Integration sollten dokumentiert werden.

Amphetamin nicht geringe Menge

Nicht geringe Menge Cannabis

Grenzwerte, Strafen & Verteidigung

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem wegweisenden Beschluss vom 18. April 2024 für Klarheit und zugleich neue Herausforderungen gesorgt. Während das neue Konsumcannabisgesetz den privaten Konsum teilweise nicht mehr verbietet, bleiben die strafrechtlichen Konsequenzen bei Überschreitung der nicht geringen Menge unverändert schwer.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Grenze der nicht geringen Menge liegt bei 7,5 Gramm reinem THC
  • Überschreitungen können zur Freiheitsstrafe führen
  • Eine frühzeitige, professionelle Strafverteidigung ist entscheidend für den Verfahrensausgang

Nicht geringe Menge Cannabis: Die aktuellen Grenzwerte

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 18. April 2024 (1 StR 106/24) die Grenze für die nicht geringe Menge bei Cannabis auf 7,5 Gramm reinen THC-Gehalt beibehalten. Diese Menge entspricht bei durchschnittlichem Cannabis mit einem THC-Gehalt von 15% etwa 50 Gramm Pflanzenmaterial. Bei stärkerem Cannabis mit 20% THC erreicht man diese Grenze bereits bei 37,5 Gramm.

Rechtliche Folgen bei Überschreitung der nicht geringen Menge

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur nicht geringen Menge hat weitreichende Konsequenzen für Cannabis-Konsumenten und -Besitzer. Der Grenzwert von 7,5 Gramm reinem THC wurde ausdrücklich bestätigt, obwohl der Gesetzgeber im Rahmen der Legalisierung eine Anhebung diskutiert hatte. Diese strikte Haltung des BGH zeigt die fortbestehende rechtliche Brisanz des Themas.

Strafen bei Überschreitung der nicht geringen Menge

Das neue Cannabisgesetz sieht in § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, wenn Sie Cannabis in nicht geringer Menge besitzen. Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen nicht mehr möglich.

Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung. Wir kennen die effektivsten Strategien im Umgang mit dem neuen Cannabisgesetz.

Sofortmaßnahmen bei Polizeikontakt

Als erfahrene Strafverteidiger wissen wir: Die ersten Momente einer Polizeikontrolle sind entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf bei Verdacht auf eine nicht geringe Menge Cannabis. Befolgen Sie unbedingt diese wichtigen Verhaltensregeln:

  1. Oberste Priorität hat es, Ruhe zu bewahren. Bleiben Sie höflich und kooperativ im Umgang mit den Beamten. Vermeiden Sie hektische Bewegungen und folgen Sie den grundlegenden Anweisungen der Polizei.
  2. Ihr wichtigstes Recht in dieser Situation ist das Recht zu schweigen. Machen Sie keine Aussagen zur Sache und geben Sie insbesondere keine Auskünfte über Mengen oder THC-Gehalt. Unterschreiben Sie keine Dokumente, bevor Sie nicht anwaltlichen Rat eingeholt haben.
  3. Bestehen Sie von Anfang an auf Ihr Recht auf einen Strafverteidiger. Unsere Kanzlei ist für Sie jederzeit erreichbar. Sprechen Sie erst nach Rücksprache mit uns mit den Ermittlungsbehörden.
  4. Achten Sie auf eine lückenlose Dokumentation: Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und bestehen Sie auf ein detailliertes Beschlagnahmeprotokoll. 
  5. Als Fachanwälte für Strafrecht verteidigen wir Sie bundesweit in Fällen von nicht geringer Menge Cannabis. Unsere Kanzlei Bonorden Knecht verfügt über jahrelange Erfahrung in der Strafverteidigung und kennt die effektivsten Strategien im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.

Häufig gestellte Fragen:

Die nicht geringe Menge Cannabis wird seit dem BGH-Beschluss vom April 2024 weiterhin bei 7,5 Gramm reinem THC angesetzt. Bei durchschnittlichem Cannabis (15% THC) entspricht dies etwa 50 Gramm, bei stärkerem Cannabis (20% THC) bereits 37,5 Gramm. Unsere Fachanwälte prüfen in jedem Fall die exakte THC-Bestimmung und mögliche Verteidigungsoptionen.

Kontaktieren Sie uns am besten sofort bei ersten Ermittlungen wegen nicht geringer Menge. Als erfahrene Strafverteidiger bearbeiten wir Ihr Mandat akribisch und sind ständig für Sie erreichbar.

Nicht geringe Menge Cannabis

Kinderpornographie Strafe

Rechtliche Konsequenzen und professionelle Verteidigung – Was Sie wissen müssen

Das Wichtigste im Überblick

  • Vorwürfe von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie und Jugendpornografie werden von den Strafverfolgungsbehörden sehr ernst genommen
  • Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist bei entsprechenden Ermittlungen entscheidend
  • Die Kanzlei Bonorden Knecht bietet diskrete und erfahrene Unterstützung in diesem sensiblen Rechtsgebiet

Kinderpornografie: Rechtliche Konsequenzen und professionelle Unterstützung

Vorwürfe hinsichtlich des Umgangs mit Kinderpornografie und Jugendpornografie nehmen in unserem digitalen Zeitalter zu.  Wie wichtig professionelle Unterstützung und Verteidigung in solchen Fällen ist, soll nachfolgend aufgezeigt werden.

Rechtliche Grundlagen und Strafbarkeit

Die §§ 184b und 184c des Strafgesetzbuches (StGB) bilden die zentrale rechtliche Grundlage im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie. Diese Paragraphen umfassen die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz entsprechender Inhalte. Es ist wichtig zu verstehen, dass bereits der Besitz solcher Materialien strafbar ist, unabhängig davon, ob eine Weitergabe beabsichtigt war.

Strafrahmen und mögliche Konsequenzen

Die Strafen für Delikte im Bereich der Kinderpornografie sind erheblich. Je nach Schwere des Vergehens können Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt werden. Zusätzlich drohen der Verlust des Arbeitsplatzes, berufsrechtliche Folgen, soziale Stigmatisierung und Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis. Diese Konsequenzen können das gesamte weitere Leben massiv beeinflussen.

Abgrenzung und rechtliche Grauzonen

Die Abgrenzung zwischen strafbaren und nicht strafbaren Handlungen kann in manchen Fällen komplex sein. Dies gilt namentlich in Bezug auf die Beurteilung des Alters der dargestellten Personen sowie der Frage des pornografischen Charakters der gezeigten Inhalte.  Hier ist eine genaue rechtliche Prüfung unerlässlich.

Die Rolle der Strafverteidigung

Eine professionelle Strafverteidigung ist in Fällen von Vorwürfen im Bereich der Kinderpornografie und der Jugendpornografie von entscheidender Bedeutung. Erfahrene Anwälte können:

  1. Die Beweislage kritisch prüfen
  2. Mögliche rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen identifizieren
  3. Individuelle Verteidigungsstrategien entwickeln
  4. Für eine zutreffende rechtliche Beurteilung sorgen
  5. Bei zu erwartender Verurteilung über die Voraussetzungen einer Bewährungsstrafe aufklären.

Vorgehen bei Ermittlungen

Sollten Sie mit Ermittlungen in diesem Bereich konfrontiert sein, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. In der Regel empfiehlt es sich zu schweigen und einen im Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt mit ihrer Verteidigung zu beauftragen.

Die Expertise von Bonorden Knecht Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung bei Anklagen im Zusammenhang mit Kinderpornografie und Jugendpornografie sowie im gesamten Sexualstrafrecht. Wir bieten:

  • Umfassende Beratung und Vertretung im Sexualstrafrecht
  • Fundierte Kenntnisse der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung
  • Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien
  • Diskreten und wertfreien Umgang mit sensiblen Fällen
  • Erfahrene Vertretung in komplexen Verfahren

Unser Ansatz

Bei Bonorden Knecht Rechtsanwälte verstehen wir die schwierige Situation unserer Mandanten. Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie zur bestmöglichen Wahrung Ihrer Interessen. Dabei berücksichtigen wir stets Ihre individuelle Situation und setzen uns für einen bestmöglichen Verfahrensausgang ein.

Kontaktaufnahme und erste Schritte

Wenn Sie sich in einer rechtlich schwierigen Situation befinden oder Fragen zu diesem Themenbereich haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten:

  1. Ein vertrauliches Erstgespräch zur Klärung der Situation
  2. Sofortige Übernahme der Kommunikation mit Ermittlungsbehörden bei Bedarf
  3. Entwicklung einer maßgeschneiderten rechtlichen Strategie

Handlungsempfehlung

Vorwürfe oder Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie und Jugendpornografie sind eine ernsthafte Angelegenheit mit potenziell schwerwiegenden Konsequenzen. Eine frühzeitige und professionelle rechtliche Unterstützung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen. Die Kanzlei Bonorden Knecht steht Ihnen mit Erfahrung, Diskretion und Kompetenz zur Seite, um gemeinsam den besten Weg durch diese herausfordernde Situation zu finden.

Kinderpornographie Strafe

Steuerhinterziehung Strafe

Rechtliche Konsequenzen verstehen und minimieren

Die Kanzlei Bonorden Knecht Rechtsanwälte verfügt über umfangreiche Expertise im Bereich des Steuerstrafrechts. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die  Beratung als auch die Vertretung in laufenden Steuerstrafverfahren.

Das Wichtigste im Überblick

  • Steuerhinterziehung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
  • Eine frühzeitige und fachkundige rechtliche Beratung kann die Risiken minimieren und oft zu deutlich milderen Strafen führen.
  • Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige besteht, unterliegt aber strengen Voraussetzungen und sollte nur mit professioneller Unterstützung erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen der Steuerhinterziehung

Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn eine Person auf drei mögliche Arten handelt: Erstens, wenn sie den Finanzbehörden oder anderen Behörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht. Zweitens, wenn sie die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. Drittens, wenn sie pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt. Eine Steuerhinterziehung ist nur dann vollendet, wenn durch eine dieser Handlungen Steuern verkürzt werden oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden.

Gemäß § 370 Abs. 2 AO ist auch der Versuch der Steuerhinterziehung strafbar. Der Versuch wird nach § 22 StGB definiert und liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Wichtig ist die Abgrenzung zu bloßen Vorbereitungshandlungen, die grundsätzlich straflos bleiben, sofern sie keinen Erklärungswert gegenüber dem Finanzamt haben. Allerdings können diese Vorbereitungshandlungen nach § 379 AO als Steuergefährdung strafbar sein.

Für Täter einer Steuerhinterziehung besteht nach § 371 AO die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen.

Besonders praxisrelevant ist die Steuerhinterziehung bei Zusammenveranlagung der Ehegatten. Der Bundesgerichtshof hat am 3. Mai 2022 eine wichtige Entscheidung (AZ 1 StR 10/22) zur steuerrechtlichen Erklärungspflicht von Eheleuten getroffen. Gemäß § 25 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bezieht sich die Erklärungspflicht eines Ehepartners ausschließlich auf die eigenen Einkünfte sowie auf gemeinsame Besteuerungsmerkmale wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Zwar sind Ehepartner nach § 25 Absatz 3 Satz 2 EStG verpflichtet, eine gemeinsame Einkommensteuererklärung einzureichen und diese eigenhändig zu unterschreiben. Mit dieser Unterschrift bestätigen sie, dass sie die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben. Der BGH stellte jedoch klar, dass dies nicht bedeutet, dass beide Ehepartner für sämtliche Angaben gleichermaßen verantwortlich sind.

Die rechtliche Bedeutung der Unterschrift beschränkt sich vielmehr auf die Tatsachen, die den jeweiligen Ehepartner persönlich betreffen. Dies hat zur Folge, dass bei Einkünften, die nur von einem Ehepartner erzielt werden, auch nur dieser Ehepartner als derjenige gilt, der die entsprechenden „Angaben“ im Sinne des Gesetzes macht. Dies ist besonders relevant für die strafrechtliche Bewertung von falschen Angaben in der Steuererklärung.

Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

Die Höhe der Strafe bei Steuerhinterziehung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen Hinweise zur Strafzumessung gegeben. Demnach ist bei einem Hinterziehungsbetrag von bis zu 50.000 Euro in der Regel eine Geldstrafe ausreichend. Bei Beträgen zwischen 50.000 und 100.000 Euro kommt üblicherweise eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung in Betracht. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 Euro wird in der Regel eine Freiheitsstrafe verhängt, die nur noch in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt wird.

Allerdings sind diese Richtwerte nicht starr. Das Gericht berücksichtigt bei der Strafzumessung auch andere Faktoren wie:

  1. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters
  2. Das Vorliegen eines Geständnisses
  3. Wiedergutmachung

Hier zeigt sich, wie wichtig eine erfahrene rechtliche Vertretung ist. Als Fachanwälte für Strafrecht bei Bonorden Knecht Rechtsanwälte setzen wir uns dafür ein, alle strafmildernden Faktoren geltend zu machen und so die bestmögliche Verteidigung für unsere Mandanten zu erreichen.

Ablauf eines Steuerstrafverfahrens

Ein Steuerstrafverfahren kann auf verschiedene Weise eingeleitet werden, etwa durch Anzeige, Zufallsfunde bei Betriebsprüfungen oder im Rahmen von Ermittlungen in anderen Verfahren. Der typische Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Einleitung des Verfahrens: Die Steuerfahndung oder Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) der Finanzbehörde leitet das Verfahren ein.
  1. Ermittlungsphase: Es werden Beweise gesammelt, Zeugen vernommen und ggf. Durchsuchungen durchgeführt.
  1. Abschluss der Ermittlungen: Je nach Ergebnis wird das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben.
  1. Gerichtsverfahren: Falls Anklage erhoben wird, kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht.
  1. Urteil und mögliche Rechtsmittel: Nach dem Urteil besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

In jeder Phase des Verfahrens ist es entscheidend, professionelle rechtliche Unterstützung zu haben. Unsere Fachanwälte bei Bonorden Knecht Rechtsanwälte begleiten Sie durch den gesamten Prozess und setzen sich für Ihre Interessen ein.

Verjährungsfristen im Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht gelten besondere Verjährungsfristen. Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre, bei besonders schweren Fällen zehn Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Beendigung der Tat, also in der Regel mit der Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids.

Zu beachten ist, dass die steuerrechtliche Festsetzungsverjährung, also die Frist, innerhalb derer die Steuern noch festgesetzt werden können, davon abweicht. Sie beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.

Diese komplexen Regelungen unterstreichen, wie wichtig eine frühzeitige und fachkundige Beratung ist, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.

Unser Ansatz: Individuelle Strategien für bestmögliche Ergebnisse

Bei Bonorden Knecht Rechtsanwälte verstehen wir, dass jeder Fall einzigartig ist. Unsere Fachanwälte für Strafrecht entwickeln für jeden Mandanten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei setzen wir auf:

  1. Gründliche Analyse: Wir prüfen Ihren Fall im Detail und identifizieren alle relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte.
  2. Proaktives Handeln: Oft können wir durch frühzeitiges Eingreifen und Verhandlungen mit den Behörden eine Eskalation des Verfahrens verhindern.
  3. Erfahrung im Umgang mit Behörden: Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften ermöglicht es uns, effektiv zu kommunizieren und zu verhandeln.
  4. Fokus auf Schadensminimierung: Unser Ziel ist es, rechtliche und finanzielle Risiken für Sie zu minimieren und, wo möglich, eine Einstellung des Verfahrens oder deutliche Strafmilderung zu erreichen.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie in der Vergangenheit steuerliche Fehler gemacht haben, oder wenn Sie bereits mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert sind, ist schnelles Handeln entscheidend. Je früher Sie fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen, negative Konsequenzen zu minimieren oder ganz zu vermeiden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Mandanten durch frühzeitiges und professionelles Eingreifen erhebliche Vorteile erzielen konnten. 

Unser Versprechen an Sie

Die Kanzlei Bonorden Knecht Rechtsanwälte bietet kompetente rechtliche Vertretung in Steuerstrafverfahren. Durch langjährige Expertise und strukturierte Vorgehensweise unterstützen wir Sie bei der Bewältigung steuerstrafrechtlicher Herausforderungen. Unsere Arbeitsweise ist darauf ausgerichtet, Ihnen eine fundierte rechtliche Orientierung zu vermitteln und zielgerichtete Lösungsstrategien zu entwickeln.

Wir bieten Ihnen:

  1. Vertrauliche und diskrete Beratung
  2. Klare Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation
  3. Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  4. Professionelle Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht
  5. Transparente Kommunikation während des gesamten Verfahrens

Ihr erster Schritt zur Lösung

Der erste Schritt zur Lösung Ihres steuerstrafrechtlichen Problems ist ein vertrauliches Erstgespräch mit einem unserer Fachanwälte. In diesem Gespräch:

  1. Analysieren wir Ihre individuelle Situation
  2. Klären wir offene Fragen
  3. Skizzieren wir mögliche Vorgehensweisen
  4. Geben wir Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage

Im Anschluss an dieses Gespräch erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Konzept zur rechtlichen Vertretung und besprechen mit Ihnen die nächsten konkreten Schritte.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Strafrecht stehen Ihnen zur Seite, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.

Häufig gestellte Fragen:

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Die Höhe der Strafe hängt vom Hinterziehungsbetrag und anderen Faktoren wie der Dauer der Tat und dem Verhalten des Täters ab.

Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kommt ab einem Hinterziehungsbetrag von über 100.000 Euro in der Regel eine Freiheitsstrafe zur Bewährung in Betracht. Ab 1.000.000 Euro wird üblicherweise eine Freiheitsstrafe verhängt, die nur noch in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Dauer eines Steuerstrafverfahrens kann stark variieren, von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Sie hängt von der Komplexität des Falls, der Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten und der Arbeitsbelastung der Behörden ab.

Ja, Sie haben das Recht, sich zu verteidigen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Verteidigungsstrategie entwickeln, mögliche Verfahrensfehler aufdecken oder mildernde Umstände geltend machen.

Wenn Sie die Steuern nicht nachzahlen können, sollten Sie dies dem Finanzamt mitteilen und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Zahlungsunfähigkeit entbindet Sie jedoch nicht von der strafrechtlichen Verantwortung.

Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre, bei besonders schweren Fällen zehn Jahre. Die steuerrechtliche Festsetzungsverjährung beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.

Steuerhinterziehung Strafe

Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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