Sexuelle Nötigung

– Vorwurf der sexuellen Nötigung –

Eine sexuelle Nötigung stellt eine Qualifikation des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 StGB und der in § 177 Abs. 2 StGB geregelten Missbrauchs- und Nötigungstatbestände dar. Sie ist in § 177 Abs. 5 StGB geregelt.

Dieser lautet:

„Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

  1. gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
  2. dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder
  3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.“

In rechtlicher Hinsicht ist es Aufgabe einer kunstgerechten Verteidigung, zu prüfen, ob die von dem angeblichen Opfer behaupteten Handlungen überhaupt die einzelnen Tatbestandsmerkmale erfüllen.

Praxisrelevant ist aber auch hier vor allen Dingen die Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage des angeblichen Opfers, wofür Spezialkenntnisse aus den Bereichen der Aussagepsychologie und Gedächtnispsychologie unerlässlich sind. Teilweise ist auch die Hinzuziehung rechtsmedizinischer Expertise notwendig.

Von höchster Bedeutung ist schließlich die ausführliche Erörterung der Vorwürfe bzw. des Geschehens mit dem Mandanten als Grundlage dafür, welches Verteidigungsvorgehen zu wählen ist.

Wichtig ist, dass die Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren aktiv geführt wird, wobei in Einzelfällen auch die Fertigung umfangreicher Verteidigerschriftsätze für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich ist.

Nicht zuletzt ist es notwendig, dass sich der Verteidiger mit speziellen Phänomenen wie dem False-Memory-Syndrom bzw. Scheinerinnerungen sowie dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom (Münchhausen-Stellvertretersyndrom) auskennt.

Angesichts der erheblichen Strafandrohungen und den möglichen außerstrafrechtlichen Konsequenzen bei Verurteilungen wegen sexueller Nötigung erfordert eine kunstgerechte Verteidigung eine sehr hohe Einsatzbereitschaft, um Fehlverurteilungen zu vermeiden bzw. unangemessen harte Urteile abzuwenden.

Herr Rechtsanwalt Bonorden verteidigt seit Jahren hochspezialisiert und mit hohem Einsatz gegen Vorwürfe der sexuellen Nötigung. Er verfügt deshalb über vertiefte Erfahrungen in diesem Bereich der Verteidigung, welche auch die oben beschriebenen Phänomene umfassen.

Er verteidigt insbesondere (leitende) Angestellte, Freiberufler, Unternehmer, Angestellte im öffentlichen Dienst sowie in sozialen Einrichtungen und Beamte, einschließlich Lehrer. Neben der Verteidigung von Erwachsenen übernimmt Herr Rechtsanwalt Bonorden auch die Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden.

Der räumliche Schwerpunkt seiner Verteidigungstätigkeit liegt im Großraum Ludwigsburg – Stuttgart – Heilbronn. Aufgrund seiner hohen Spezialisierung verteidigt Herr Rechtsanwalt Bonorden auf Anfrage aber auch bundesweit in Sexualstrafsachen.

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Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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